Vermögensverwalter Thomas Buckard Die ganze Branche ächzt unter Mifid II
Was heißt Mifid eigentlich – und welche Bedeutung hat es für uns als Anleger? Die „Markets in Financial Instruments Directive“, sprich „Richtlinie für Märkte für Finanzinstrumente“, regelt vor allem den Anlegerschutz – insbesondere für die privaten Investoren.
Sie gilt nicht nur für Deutschland, sondern ist für alle Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums verbindlich. Vor allem die Informations- und Aufklärungspflichten wurden hierbei verschärft. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:
Transparenz
Um die Anleger zeitnäher über die Entwicklung ihrer Portfolien auf dem Laufenden zu halten, werden die Vermögensberichte mindestens vierteljährlich zur Verfügung gestellt. Bei Hebelprodukten oder Finanztermingeschäften im Portfolio erfolgt die Information sogar monatlich.
Von einer weiteren Berichtspflicht hofft jeder Anleger verschont zu bleiben: Bei einem Rückgang des Vermögens um zehn Prozent oder mehr seit dem letzten Reporting werden die Mandanten hierüber mit einem Sonderbericht „gewarnt“. Jeder Emittent eines Produktes muss in Zukunft einen Zielmarkt für dieses Wertpapier festlegen.
Kostenausweise
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Vor dem Abschluss von Vermögensverwaltungen muss der Dienstleister eine sogenannte Ex-Ante-Kostenberechnung erstellen. Und zwar in Prozent und in Euro. Damit wird der potentielle Mandant darüber informiert, welche Kosten bei Abschluss der Verwaltung entstehen und welche jährlichen Gebühren zukünftig anfallen. Inklusive der Auswirkungen auf die Renditechancen und detailliert aufgeschlüsselt nach den Kosten bei der Depotbank, den verwendeten Produkten und dem Honorar des Verwalters. Und vor allem: Es gilt ein absolutes Provisionsverbot für diejenigen, die im Auftrag des Mandanten dessen Geld verwalten.
Am Ende eines Kalenderjahres erhält der Anleger dann eine Aufstellung aller Kosten, die im Zusammenhang mit seinem Portfolio im Jahr tatsächlich angefallen sind. Diese Transparenz geht weit über die bisherigen Regelungen hinaus.
Dokumentation
Nimmt der Mandant eine telefonische Anlageberatung in Anspruch oder erteilt seinem Verwalter oder Berater eine Order, dann wird das Gespräch aufgezeichnet und mindestens sechs Jahre archiviert. Dies hilft, selbst nach einiger Zeit noch das Gespräch zu rekapitulieren und etwaige Missverständnisse zu klären.
Dies sind natürlich nur die wichtigsten neuen Regelungen aus einem Werk, das über 400 Seiten umfasst. Wir dürfen gespannt sein, was den Aufsehern in den nächsten Jahren noch einfällt. Der Nachteil der umfassenden Aufklärung: Vielen fällt es schwer, vor lauter Abkürzungen noch den Durchblick zu behalten.