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Vermögensverwalter über Finanzrichtlinie, Teil 1 Mifid II: „Portfolioverwalter mit weniger als 3-4 Mitarbeitern werden es schwer haben“

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Ein weiteres Problem ist laut Gutmann, dass unabhängige Vermögensverwalter künftig ausschließlich gegen Honorar beraten dürfen. Wie sieht Ihr Geschäftsmodell aus? Und wird es sich mit der Einführung von Mifid II ändern? 

Görler: Unser grundsätzlicher Ertrag besteht aus den Honoraren unserer Mandanten. Allerdings enthält unser Verwaltungsvertrag auch einen Zusatzteil, in dem explizit auf die Vereinnahmung zusätzlicher Erträge hingewiesen wird. Dieser Part ist auch von unseren Mandanten gesondert zu unterschreiben. 

So wie es aktuell aussieht, steht man vor der Wahl auf diese Einnahmen zu verzichten, sofern man die Bezeichnung „unabhängig“ behalten möchte oder gegebenenfalls nicht mehr als unabhängiger Vermögensverwalter aufzutreten.

Mit welchen Mehrausgaben durch die Umstellung auf Mifid-II-Anforderungen rechnen Sie?

Görler: Das ist schwer zu kalkulieren. Da sich die Prüfungsaufgaben der Wirtschaftsprüfer voraussichtlich erhöhen, entstehen dort vermutlich höhere Kosten. Für die Firma heißt es letztlich wieder mehr Datenbanken anzulegen, Tabellen zu führen und zusätzlich Telefongespräche aufzuzeichnen. Das sind eher Aufwendungen, die sich in einem erhöhten Zeitaufwand widerspiegeln.

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