LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 4 Minuten

Vermögensverwalter über Finanzrichtlinie, Teil 4 Überleben trotz Mifid II: „Die Konzentration auf das Wesentliche ist der Schlüssel“

Seite 2 / 2

Ein weiteres Problem ist laut Gutmann, dass unabhängige Vermögensverwalter künftig ausschließlich gegen Honorar beraten dürfen. Wie sieht Ihr Geschäftsmodell aus? Und wird es sich mit der Einführung von Mifid II ändern? Wenn ja, wie?

Korfmacher: Mit der Regelung, dass unabhängige Anlageberatung gemäß gesetzlicher Definition nur gegen ein Honorar erfolgen darf, wollte der Gesetzgeber die Defizite im Bereich der bisher intransparenten Vergütung beseitigen. Der Kunde muss jederzeit wissen, wen er für welche Dienstleistung bezahlt. Unter diesem Blickwinkel weißt die gesetzliche Neuregelung in die richtige Richtung. Das Geschäftsmodell der Capitell, das seit der Gründung von 16 Jahren unverändert Bestand hat, vermeidet weitestgehend mögliche Interessenskonflikte und klärt über die bestehenden Interessenskonflikte auf. Alle Entscheidungen dürfen ausschließlich zur Sicherung und Mehrung des Kundenvermögens getroffen werden. Andere Entscheidungsparameter, insbesondere die eigene Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einsatz provisionsgetriebener Finanzprodukte, sind irrelevant. Nur durch Transparenz und Redlichkeit gewinnt ein Dienstleister das Vertrauen seiner Kunden. Das ist die Basis für eine nachhaltige Partnerschaft, wie sie die Capitell den Kunden anbietet.

Mit welchen Mehrausgaben durch die Umstellung auf Mifid-II-Anforderungen rechnen Sie? 

Korfmacher: Die exakten Kosten für die Umstellung zu benennen ist nicht möglich, da dies letztlich von vielen Einzelfaktoren wie zum Beispiel der Größe oder der Komplexität der angeboten Dienstleistungen abhängig ist. In der Regel dürfte gelten: Je komplexer, desto stärker werden die Kosten steigen.

Wer kümmert sich bei Ihnen in der Vermögensverwaltung um die Umstellung auf Mifid II?

Korfmacher: Der Vorstand ist für die Umstellung auf Mifid II operativ verantwortlich. In Abstimmung mit allen betroffenen Abteilungen werden die einzelnen Regelungen geprüft und ein Umsetzungsplan in Abstimmung mit der Compliance und Internen Revision erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt dann zeitnah und wird anschließend auf die operative Exzellenz getestet.

Wenn Sie einen Wunsch an die Regulierer bezüglich Mifid II formulieren könnten, welcher wäre das?

Korfmacher: In einer immer komplexeren Welt liegt die Genialität in der Konzentration auf das Wesentliche. Die Vielzahl der aktuellen und noch zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben erweckt den Eindruck, dass der Regulierer das Ziel aus den Augen verloren hat. Statt sich in der Regulierung von Details zu verlieren wäre es sinnvoller, sich mit dem Wesen der Dinge zu beschäftigen. In der Finanzindustrie geht es um Geld, sehr viel Geld und um gesamtwirtschaftliche Verantwortung. Nur wenn das Individuum für seine Handlungen nachhaltig zur Rechenschaft gezogen werden kann, kehrt die Ordnung in das System wieder zurück. Hiervon sind wir trotz einer Vielzahl von neuen Gesetzen seit der Finanzkrise weit entfernt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion