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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

„Versicherer lehnen Schäden erst einmal ab" So reagieren Makler bei Ablehnung von Schadenfällen

„Versicherer lehnen Schäden gelegentlich erst einmal ab, um zu sehen, wie der Versicherungsnehmer danach reagiert“, zitiert das Versicherungsjournal Wilfried E. Simon. Der Versicherungsmakler und erster stellvertretender Vorsitzende der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) erklärte auf dem 11. Maklerforums des Verbands in Espenau bei Kassel, wie Versicherungsmakler ihren Kunden helfen können, wenn Versicherer deren Schäden nicht regulieren wollen.

Erst wenn Kunden vors Gericht ziehen und eine Klageschrift einreichen, würden Versicherer ihre Ansprüche anerkennen, sagt Simon. Er ruft die Finanzaufsicht Bafin auf den Plan, die dieses Vorgehen unterbinden soll. 

Fachanwalt oder Ombudsmann: ja, Vollmacht vom Versicherer: nein

Und was können Makler selbst tun, um ihren Kunden in einem solchen Fall zu helfen? Einen Fachanwalt für Versicherungsrecht empfehlen, rät Simon. Denn sowohl privater Vertrags-Rechtsschutz als auch gewerblicher Versicherungsvertrags-Rechtsschutz schließe oft die Übernahme der Kosten der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung mit ein.

Eine andere Möglichkeit ist laut Simon, sich an die Ombudsmänner zu wenden. Erteilt ihm der Kunde eine Vollmacht, könne der Makler seinen Kunden beim Ombudsmann vertreten. Von den von Versicherern an Makler gegebenen Vollmachten für die Schadenregulierung rät der Versicherungsmakler hingegen ab. Dies gefährde die Unabhängigkeit des Maklers und werfe zudem einige, bislang noch nicht endgültig geklärte rechtliche Fragen auf. 

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