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Versicherer üben sich in Finanzmarktregulierung

Quelle: Fotolia
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„Wir brauchen eine effektivere Regulierung der Finanzmärkte – grenzüberschreitend und für alle Finanzsektoren. Die für die aktuelle Bankenkrise ursächlichen Produkte wurden nicht zuletzt durch Ausnutzen aufsichtsrechtlicher Lücken erst möglich. Diese Lücken müssen geschlossen werden“, fordert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei spricht sich der Verband beispielsweise dafür aus, die Dokumentationspflichten und Transparenzrichtlinien, die seit Mai 2007 für die Vermittlung von Versicherungen gelten, auch auf den Vertrieb von Fonds und Zertifikaten auszuweiten. Die Versicherer plädieren ebenfalls dafür, einen international abgestimmten Verhaltenskodex für Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds zu entwickeln. Der inhaltliche Schwerpunkt sollte vor allem auf der Offenlegung der Vermögens- und Eigentümerstruktur sowie der Hauptrisiken der Anlagestrategie liegen, so die Versicherer. Handlungsbedarf sehen die Gesellschaften auch bei Garantiefonds. Sie unterlägen derzeit keinen europäischen Anforderungen, was das Unterlegen mit Eigenmitteln angeht. Lebensversicherer, die Garantieprodukte anbieten, müssten aber sehr wohl bestimmte Solvenzanforderungen erfüllen. „Es gibt keinen Grund, weshalb Garantien von Fondsanbietern unsicherer sein dürfen als Garantien von Lebensversicherungsunternehmen“, so der GDV in dem Positionspapier. Kritik üben die Assekuranzen auch an dem Vorschlag, eine Auffangeinrichtung zu schaffen, die sowohl für insolvente Banken als auch für Versicherungen zuständig ist. „Die Risiken sind nicht vergleichbar“, moniert der GDV. Die zentrale Gefahr eines „Runs“ auf die Konten gäbe es im Versicherungsgeschäft nicht, da Versicherer über regelmäßige Prämieneinnahmen verfügten. Die Branche begrüßt die Einrichtung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin)  zur Stabilisierung des Bankensektors; spricht sich aber dafür aus, dass sich eventuelle Ausschüttungssperren auf Dividenden beschränken und sich nicht auf nachrangige Finanzierungen erstrecken. „Müssten Versicherungen auf eingeplante Zins- und Tilgungszahlungen nachrangiger Forderungen aufgrund staatlicher Eingriffe bei Banken verzichten, würde eine solche Rettung auch auf Kosten der Versicherten erfolgen und deren Altersvorsorge entsprechend mindern“, erklärt der GDV in seinem Positionspapier.

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