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Versicherungen: Das ändert sich 2010

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Krankenversicherungsbeiträge sind besser absetzbar

Ab diesem Jahr können Bürger dank des Bürgerentlastungsgesetzes ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fast unbegrenzt von der Steuer absetzen. So können Familienoberhäupter jetzt auch  Krankenversicherungsbeiträge für ihren Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder beim Fiskus angeben. Das betrifft sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte.

Bei Privatpatienten sind aber nur die Leistungen absetzbar, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Will heißen: Mehrleistungen wie Chefarztbetreuung und Zahnersatzleistungen werden nicht berücksichtigt. So sollen gesetzlich Krankenversicherte auf rund 96 Prozent ihrer Krankenkassenbeiträge, Privatpatienten auf mindestens 80 Prozent steuerliche Anerkennung ihrer Prämien kommen.

Plus: Der Gesetzgeber hat für 2010 die Grenzen für „sonstige“ Vorsorgeaufwendungen um je 400 Euro angehoben. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner steigt der Maximalbetrag auf 1.900 Euro, bei Selbstständigen sind es 2.800 Euro im Jahr. Ist die Spanne durch die Krankenprämie nicht ausgeschöpft, können dann auch Beiträge etwa für Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen beim Fiskus abgezogen werden.

Versicherer wittern durch das Gesetz ihre Chance, weil sie hoffen, dass Bürger ihre gesparten Euro in Rentenversicherungen oder ähnliche Produkte investieren.
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