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Versicherungs-Ratings: Zeugnisse mit Verfallsdatum

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„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht möchte Auskunft zu 156 Einzelaspekten und fragt dezidiert nach den internen Kontrollmaßnahmen“, sagt Reiner Will, Geschäftsführer bei Assekurata. Das Unternehmen bezieht neben der Bonität auch die Überschussbeteiligung der Versicherer und die Kundenzufriedenheit in ihre Unternehmens-Ratings ein.

An den Haftungsfragen indes wird sich durch die Registrierungspflicht nicht viel ändern, es entsteht damit kein rechtlich verbindliches Gütesiegel. Die Festlegung von Standards soll vielmehr die Transparenz stärken und Interessenkonflikte vermeiden – indem sie etwa verhindert, dass eine Rating-Agentur einen Kunden gleichzeitig berät und bewertet. Immerhin: „Die neuen Standards könnten es vereinfachen, einen Schadenersatzanspruch gegen eine Agentur erfolgreich durchzusetzen“, meint Lemke.

Fehlender Standard

Ein Manko: Die Registrierung betrifft bislang nur Anbieter von Bonitäts-Ratings. Bei den im Vertrieb häufiger eingesetzten Produktratings gibt es weiter keinerlei Standards und externe Kontrollen. Insbesondere, in welcher Weise Versicherungen etwa Fonds für Fondspolicen auswählen, spielt meist keine Rolle. „Dabei ist das eine wesentliche Frage für den Erfolg einer Fondspolice“, so Assekurata-Chef Will.

Viele Versicherer verfügen nach Beobachtung von Assekurata in diesem Segment kaum über definierte Prozesse und sind wenig auskunftsfreudig. „Man erwartet, dass der Vertrieb die Fondsauswahl übernimmt, was zu schwierigen Haftungsfragen für den Berater führen kann“, so Will weiter. Assekurata hat kürzlich damit begonnen, die ersten Versicherer zu überprüfen, die überwiegend fondsgebundenes Geschäft anbieten. „Wir nutzen in unserem Fonds-Tacho dazu Größen wie Rendite, Risikoangaben, das Reaktionsvermögen auf Marktbewegungen sowie Kennzahlen, die angeben, ob sich ein höheres Risiko in Fonds auch in einer höheren Risikoentlohnung niederschlägt“, so Will.

Fazit: Ratings sind bei der Produktauswahl eine sinnvolle Orientierungshilfe für Berater, die sich damit beschäftigt haben. Konzept und Verfallsdauer sollten jedoch stets geprüft werden, und ein Rating sollte niemals über seinen Wortlaut hinaus als Verkaufsturbo dienen.

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