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Versicherungsfachmann IHK – was wird geprüft?

Quelle: Fotolia
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Der Rahmenplan soll sowohl Prüfungsteilnehmern als auch Prüfern und Ausbildern als „Navigationssystem“ (GPS) dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen. Dabei wurden drei Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung aller Beteiligten eingeführt. So steht G für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind, P für im praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte und S für im schriftlichen Prüfungsteil relevante Inhalte. Hintergrund: Seit 22. Mai 2007 sieht das das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ als Mindestqualifikation für Versicherungsvermittler vor. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Sachkundeprüfung hatte der Gesetzgeber das Ausbildungsprogramm des Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) zugrunde gelegt. Der Rahmenplan steht im Internet als Download über die Seiten des DIHK oder des BWV zur Verfügung. Ab 1. August 2009 kann der Rahmenplan zudem in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 12 Euro beim DIHK bestellt werden.


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