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Versicherungsmakler müssen Provision offenlegen

Der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier plant eine Verschärfung und Vereinheitlichung der EU-Finanzvermittlerrichtlinie IMD. Das geht aus einem Entwurf hervor, der der „Financial Times Deutschland“ vorliegt. Laut „FTD“ sollen Versicherungsvertreter und Makler künftig ihren Kunden vor Vertragsabschluss Auskunft über die Höhe ihrer Provision und ihrer Unternehmensabhängigkeit geben. Ein von der deutschen Versicherungsbranche gefürchtetes Verbot von Provisionen ist laut „FTD“ hingegen nicht zu erwarten.

Barnier hält die europaweite Neureglung für notwendig, „um die Interessenkonflikte zwischen Verkäufer und Käufer eines Versicherungsprodukts zu entschärfen.“ Allerdings muss er den Entwurf noch mit den anderen 26 Kommissaren abstimmen und vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten absegnen lassen.

Die neuen Richtlinien sollen zuerst für Lebensversicherungen gelten. Bei anderen Versicherungsprodukten brauchen die Vermittler nur auf Kundennachfrage Auskünfte geben. Erst nach einer Übergangszeit von drei Jahren müssen Vermittler vor allen Vertragsabschlüssen offenlegen für wen sie arbeiten und wie viel sie für einen Vertragsabschluss bekommen.

Das von der deutschen Versicherungsbranche gefürchtete generelle Provisionsverbot ist laut „FTD“ nicht in Planung. So ein Verbot hätte das deutsche Vertriebsmodell infrage gestellt, da es auf Provisionen aufbaut. Lediglich Vermittler, die angeben „auf unabhängiger Basis“ zu arbeiten dürfen keine Provisionen mehr annehmen.

Die europäische Verbraucherschutzbehörde Bureau Européen des Unions de Consommatuers begrüßt die geplante Neuregelung, fordert aber weiterhin ein generelles Provisionsverbot für Lebensversicherungen.

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