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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Versicherungsmakler über „Argentinienklausel“ Der kurioseste Ablehnungsgrund für einen LV-Antrag

Links: Aleppo, Syrien, rechts: Buenos Aires, Argentinien: Wo ist es gefährlicher? Fragen Sie den Versicherer Ihres Vertrauens. Fotos: Getty Images
Links: Aleppo, Syrien, rechts: Buenos Aires, Argentinien: Wo ist es gefährlicher? Fragen Sie den Versicherer Ihres Vertrauens. Fotos: Getty Images

„Kennen Sie die „Argentinienklausel“? Wir auch nicht - jedenfalls bis neulich“, so beginnt der jüngste Blog-Beitrag von Matthias Helberg. Darin berichtet der Versicherungsmakler über eine Ablehnung eines Antrags auf Risikolebensversicherung - mit einem kuriosen Grund.

Der Fall

Helbergs Kunde will eine Risiko-Lebensversicherung abschließen, um sein Immobiliendarlehen abzusichern. Helberg stellt eine anonymisierte Risikovoranfrage, vergleicht Angebote und rät dem Kunden zu einer Police. Daraufhin füllt der Kunde die Antragsunterlagen aus, Helberg leitet sie an den Versicherer weiter - und erhält plötzlich eine Absage. Der Antrag könne nicht zu normalen Konditionen angenommen werden, es seien individuelle Vereinbarungen erforderlich, heißt es darin. Dabei lieferte die Risikovoranfrage doch ein positives Ergebnis. Was war also passiert?

Ausschluss-Grund: Falscher Geburtsort

Grund der Absage ist der falsche Geburtsort des Kunden. Der wurde nämlich in Argentinien geboren, lebt allerdings seit über 30 Jahren in Deutschland und hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Trotzdem muss der Kunde die sogenannte „Argentinienklausel“ unterschreiben. Darin soll er sich damit einverstanden erklären, dass sein Versicherungsschutz bei einem Argentinien-Aufenthalt von mehr als sechs Wochen erlischt.

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