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Versicherungsmakler über BU, EU und ärztliche Falschdiagnosen „Die Leistungsquote der BU-Versicherer liegt bei rund 70 %“

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Wie meinen Sie das?

Wenzel: Ich hatte zum Beispiel eine Kundin, die sich einmal unwohl fühlte und krankschreiben ließ. Da „Unwohlsein“ aber keine anerkannte Diagnose ist, stellte der Arzt bei ihr einfach eine psychische Anpassungsstörung fest, um die Krankschreibung zu rechtfertigen. Andere Ärzte stellen Rückenleiden ihrer Patienten schlimmer dar als sie sind, da notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder Massage von den Kassen erst bei bestimmten Diagnosen von den Kassen übernommen werden.

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Nun haben die Kunden in einem solchen Fall zwar kurzfristig von der Falschdiagnose profitiert. Sollten sie aber eine BU-Versicherung abschließen wollen, könnte ihnen das langfristig sehr schaden. Was können sie also tun?

Wenzel: Sie sollten den Arzt bitten, die Diagnose nachträglich zu ändern. Sollte das nicht möglich sein, können sie auch mit Risikoprüfern der Versicherungen sprechen. Die Versicherer könnten dann für eine begrenzte Zeit - zum Beispiel zwei Jahre - einen Leistungsausschluss im Vertrag vereinbaren, der entfällt, wenn die Krankheit in dieser Zeit nicht auftritt. Was der Kunde aber auf keinen Fall machen sollte, ist die strittige Diagnose einfach zu verschweigen. Das kann im Leistungsfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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