LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 5 Minuten

"Versicherungsvermittler können den Vertragsabschluss vereinfachen"

Thomas Wolf
Thomas Wolf
Die iS2 AG hat sich auf intelligente Softwarelösungen für den Versicherungsver- und -betrieb spezialisiert. Das Interview mit Vorstandsmitglied Thomas Wolf hat uns das Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Herr Wolf, in der Versicherungsbranche zählen Angebotsunterbreitungen und Vertragsabschlüsse zum Alltagsgeschäft. Wie sind diese Geschäftsprozesse in der Regel gestaltet? Thomas Wolf: Bis zu einem gewissen Grad laufen auch alle Geschäftsprozesse im Kranken- und Lebensversicherungsbereich inzwischen elektronisch ab: Ein Versicherungsmakler oder Kundenberater hat auch von unterwegs aus Zugriff auf das elektronische System des jeweiligen Versicherers und kann seinem Kunden so ganz bequem vor Ort ein Angebot unterbreiten. Erachtet der Kunde es als passend, kann der Makler oder Berater daraus einen entsprechenden Antrag auf Versicherung erstellen – auch das ist elektronisch möglich.

Um daraus aber einen rechtsgültigen Vertrag zu machen, ist es momentan in vielen Fällen zwingend nötig, den Medienbruch zu begehen und den Antrag auszudrucken und vom Kunden per Hand unterschreiben zu lassen. Die Durchschläge des unterschriebenen Vertrags werden dann allen Parteien – dem Kunden, dem Berater und der Versicherungsgesellschaft – zum Beispiel per Post zugesandt, was bedeutet, dass die darin enthaltenen Daten bei der Versicherung wiederum per Hand in das interne elektronische System eingegeben werden müssen.

Sie sehen schon: Das Problem dieses Vorgangs liegt im Aussteuern in den Papierprozess, der das Verfahren deutlich verkompliziert und zudem recht fehleranfällig ist.

Weshalb ist es bislang nicht möglich gewesen, den gesamten Prozess von der Angebotsunterbreitung bis hin zum Vertragsabschluss elektronisch ablaufen zu lassen?

Wolf: Es ist vor allem die aktuelle unklare Gesetzesgrundlage, die den Medienbruch erfordert. Für den Abschluss einer Kranken- und Lebensversicherung müssen Kunden im Rahmen der Gesundheitsprüfung zunächst sehr private Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten und beispielsweise Vorerkrankungen und erbliche Vorbelastungen angeben. Die Erhebung dieser Gesundheitsfragen erfordert jedoch eine gesonderte Einwilligung von Seiten des Kunden – und für diese schreibt Paragraf 4a des Bundesdatenschutzgesetzes die Schriftform vor.

Zwar gibt es auch auf digitaler Ebene die Möglichkeit, im Signaturprozess die Anforderungen an die Schriftform zu erfüllen – bislang allerdings nur mit der so genannten QES, der Qualifizierten Elektronischen Signatur, die wiederum im Massenbetrieb wegen fehlender Verbreitung kaum praxistauglich ist.

Es gibt Gesellschaften, die die Schriftform des Paragrafen 4a weniger eng auslegen und auch die Unterschrift zur Datenschutzerklärung elektronisch einholen. Die eindeutige Rechtssicherheit aber würde alle Gesellschaften, auch die bisher noch sehr vorsichtigen, abholen.

Gibt es weitere Gründe?

Wolf: Ja, ein weiterer Punkt, der dazu geführt hat, dass sich digitale Signaturen in der Versicherungsbranche noch nicht durchgesetzt haben, liegt in der geringen Verfügbarkeit von entsprechender Hardware für den Außendienst: Die notwendigen Signaturpads verursachen Hard- und Softwarekosten. Sollen damit alle Berater ausgestattet werden, bringt das hohe Investitionen mit sich, insbesondere für Versicherungsvermittler, die für mehrere Gesellschaften arbeiten.

Denn der Beweis, dass ein spezielles Pad mit allen Softwarelösungen verschiedener Versicherungen funktioniert, ist im Praxisbetrieb noch nicht erfolgt. Das ist natürlich in dieser Form nicht praktikabel. Dabei gibt es für dieses Problem inzwischen eine ganz einfache Lösung, die wir auch als Basis unserer Signatur-Software inSign nutzen: Tablet-PCs und / oder das Smartphone.Auf der nächsten Seite lesen Sie, wie Vermittler digitale Signaturen über Smartphones und Tablet-PC einholen können.

Auf der nächsten Seiten lesen Sie, wie Versicherungsvermittler mit Smartphones und Tablet-PC digitale Signaturen einholen können.
Tipps der Redaktion