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"Versicherungsvermittler können den Vertragsabschluss vereinfachen"

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Es ist also möglich, mit dem Smartphone digitale Signaturen einzuholen, um einen Versicherungsabschluss voll elektronisch ablaufen zu lassen?

Wolf: Ganz genau. Inzwischen sind mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs derart verbreitet, dass die meisten Versicherungsmakler oder Kundenberater ohnehin eines besitzen. Nutzt man diese anstelle eines Signaturpads, ist die eben angesprochene Hardware-Barriere kaum noch vorhanden.

Unsere Software bindet das Smartphone oder den Tablet-PC über einen speziellen Workflow in den Unterschriftsprozess ein und liefert zugleich die notwendigen Schnittstellen zu den Tarifierungs-, Angebots- und Antragssystemen der Versicherer.

Konkret bedeutet das: Der Kunde setzt zusammen mit dem Berater wie gewohnt seine Klicks in der Antragssoftware des Versicherers und das mobile Endgerät dient als simples Unterschriftenpad, wenn es zum Vertragsabschluss kommen soll. Nach dem Signaturgesetz erfüllt inSign zudem die Anforderungen der Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur.

Ist ein auf diesem Wege abgeschlossener Vertrag rechtsgültig?

Wolf: Selbst ohne digitale Unterschrift müssen im Unterschriftsprozess bestimmte Abläufe eingehalten werden, um eine Versicherung rechtssicher zu verkaufen. Die Signatur-Software bildet den erforderlichen Prozess zur Vertragsbildung und Willenserklärung kleinschrittig in digitaler Form ab und gewährt so einen nicht anfechtbaren Vertragsabschluss.

Am Ende des Prozesses steht mit der Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur ein Instrument, dessen Beweisbarkeit aus juristischer Sicht sogar höher ist als die elektronisch archivierte, gescannte Originalunterschrift. Es sei denn, die Gesellschaft bewahrt das Papier auf. Nur dann können auch Schriftgutachten erstellt werden.

Die besondere Schwierigkeit im elektronischen Prozess ist natürlich die Erfordernis der Schriftform für die Datenschutzerklärung, insbesondere wegen der sensiblen Gesundheitsfragen, die den Vertragsabschluss bislang zurück auf das Papier zwingt. Wir haben auch dafür, also für die eingangs erwähnten sehr vorsichtigen Gesellschaften, eine Lösung gefunden.

Diese erfüllt auch ohne QES die Schriftformerfordernis, ohne den elektronischen Prozess zu durchbrechen. Die Details möchte ich an dieser Stelle nicht verraten. Nur so viel: Technisch ist das sehr einfach und die Rechtsgültigkeit des Verfahrens wurde bereits von unabhängigen Fachjuristen überprüft. Wir können also alle rechtlichen Bedenken auch bei sehr kritischer Prüfung aus dem Weg räumen.

Darüber hinaus werden an die elektronische Datenübermittlung sehr hohe Sicherheitsstandards angelegt. Wie sicher ist ein elektronisches Unterschriftenverfahren? Wolf: Die Sensibilität für das Thema Datensicherheit ist in den vergangenen Jahren in der Versicherungsbranche stark gestiegen. Deshalb werden alle Daten über eine sichere Verbindung verschlüsselt versendet und archiviert. Die biometrischen Daten können nur von einer unabhängigen Instanz wie dem Treuhänder der Versicherungsgesellschaft entschlüsselt werden und sind so vor Veränderungen oder unbefugtem Zugriff geschützt. Unsere Sicherheitsmechanismen sind also extrem hochwertig.

Das Interview führte Sandra Meyer, Journalistin für Wordfinder PR

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