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Versicherungsvertrieb im Internet „Technische Umsetzung des Online-Vertriebs ist sehr schwierig“

Jens Reichow, Rechtsanwalt in der <a href='http://joehnke-reichow.de/' target='_blank'>Kanzlei Jöhnke & Reichow</a>
Jens Reichow, Rechtsanwalt in der Kanzlei Jöhnke & Reichow

Das Landgericht München hatte sich in einer Entscheidung vom 13. Juli (Aktenzeichen: 37 O 15268/15) mit der Bewertung eines Online-Vertriebes eines Versicherungsmaklers zu befassen. „Hierbei galt es insbesondere eine Bewertung der Erfüllung der Erstinformationspflichten und der Beratungspflichten vorzunehmen“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Jens Reichow. Das Urteil habe „weitreichende Folgen für die Versicherungsvermittlungsbranche.“ Reichow beleuchtet die wesentlichen Konsequenzen des Urteils im Rechtsstreit des Vermittlerverbands BVK gegen den Portalbetreiber Check24:

DAS INVESTMENT.com: Worauf müssen Versicherungsmakler hinsichtlich ihrer Erstinformationspflichten beim Online-Vertrieb achten?

Jens Reichow: Die Erstinformationspflichten bestehen natürlich auch beim Online-Vertrieb. Anders als zum Beispiel die Impressumsangaben genügt es jedoch nicht, wenn der Versicherungsmakler dem Besucher seiner Internetseite lediglich eine Abrufmöglichkeit zur Verfügung stellt – so jedenfalls das Landgericht München. Welche Anforderungen stattdessen zu stellen sind, lässt das Landgericht München jedoch offen. Maklern ist daher zu empfehlen, die Erstinformationen zumindest in den Online-Rechner mit aufzunehmen, sodass der Besucher der Internetseite zwangsläufig diese zur Kenntnis nehmen muss und dies auch bestätigt.

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Inwiefern gelten beim Online-Vertrieb von Versicherungen auch die gesetzlichen Beratungspflichten des Versicherungsvertragsgesetzes?

Das Landgericht München hat betont, dass der Beratungsausschluss des Paragrafen 6 Absatz 6 VVG nicht für den Vertrieb von Versicherungen durch Versicherungsvermittler anwendbar ist – auch nicht analog. Es verbleibt daher auch beim Online-Vertriebs bei der nach den Paragrafen 60, 61 VVG bestehenden Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsmaklers.

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