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Versicherungsvertrieb im Internet „Technische Umsetzung des Online-Vertriebs ist sehr schwierig“

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Wie sollte eine Beratung von Verbrauchern beim Online-Vertrieb von Versicherungen technisch umgesetzt werden?

Die technische Umsetzung des Online-Vertriebs ist sehr schwierig. Zunächst dürfte – wie auch bei der persönlichen Beratung – die Kundensituation zu erfassen sein, das heißt es gilt zu klären, welchen Versicherungsbedarf und Absicherungswünsche der Kunde bezogen auf ein konkretes Risiko hat.

Anschließend hat dann jedenfalls ein Mindestmaß an Aufklärung über die Möglichkeiten der Absicherung zu erfolgen. Insbesondere die wesentlichen Unterschiede im Versicherungsschutz, sowie gegebenenfalls bestehende Ausschlüsse und deren Konsequenzen dürften darzustellen sein. Wichtig ist dabei natürlich auch die rechtzeitige Zurverfügungstellung der Versicherungsbedingungen, wobei ein Verweis auf die Bedingungen zum Zwecke der Aufklärung über den Inhalt des Produktes wohl ungeeignet sein dürfte.

Welche Versicherungen sind auch hinsichtlich ihrer Beratungsanforderungen für den Online-Vertrieb ungeeignet?

Ungeeignet sind vor allem sehr komplexe Versicherungsprodukte, da sich bei diesen die gesetzlich geschuldete Aufklärung kaum standardisiert erbringen lässt. Hierzu zählen auch aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Bewertung insbesondere die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten.

Das Urteil des Landgerichts München ist natürlich rechtlich nicht für andere Gerichte bindend. Es bleibt daher abzuwarten, ob auch andere Gericht der Auffassung des Landgerichts München beitreten werden oder auch andere Rechtsauffassungen vertreten werden. Bis dahin ist jedoch zu befürchten, dass viele Markteilnehmer versuchen werden, Profit aus dem Urteil zu schlagen und andere Versicherungsmakler wegen mangelnder Angaben auf der Internetseite abzumahnen. Ich empfehle daher allen Versicherungsmaklern ihre Website durch eine spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Dies gilt auch, wenn keine Online-Rechner verwendet werden.

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