LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

Versicherungsvertrieb „Makler-Honorare von Verbrauchern sind bereits ungültig“

Ralf Barth, Versicherungsmakler und VSAV-Vorstand
Ralf Barth, Versicherungsmakler und VSAV-Vorstand | Foto: Conav

Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD zum Versicherungsvertrieb sieht vor, dass nur noch die bis zum 18. Januar mit Verbrauchern geschlossenen Honorarvereinbarungen Bestandsschutz genießen, warnt Ralf Barth, Vorstand der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV).

Barth, Versicherungsmakler aus dem schwäbischen Schwaigern, bezieht sich bei seiner Warnung an seine Berufskollegen auf eine Prüfung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung durch den Hamburger Bank- und Kapitalmarktrechtler Jens Reichow. Demnach dürfen Makler zwar weiterhin gesetzeskonform gegen Honorar für Verbraucher tätig werden.

Allerdings wären laut Reichow alle nach dem 18. Januar geschlossenen Vereinbarungen unwirksam, sollte es zur Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes kommen. Vermittler könnten ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dann aus diesen Vereinbarungen keine Vergütungsansprüche mehr für eine zukünftige Tätigkeit in Rechnung stellen.

„Keine Verbesserung für Verbraucher“

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Doch dieses Ergebnis könne nicht im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes sein, kritisiert VSAV-Vorstand Barth: „Wer die unabhängige Beratung und Vermittlung stärken will, sollte die Honorarberatung und Vermittlung für den Verbraucher über die unabhängigen Makler nicht eingrenzen.“

Aus Sicht des VSAV befinden sich Makler noch aus einem zweiten Grund in der Schwebe: „Selbst wenn sie vor dem Hintergrund jetzt unwirksamer Honorarverträge vorzeitig ganz in die Versicherungsberatung wechseln wollten, so ist ihnen dieser Weg noch verbaut“, erklärt Versicherungsmakler Barth.

„Denn bis das Gesetz zur IDD-Umsetzung rechtskräftig wird, ist auch noch nicht der neue Berufsstand des Versicherungsberaters nach Paragraf 34 d Gewerbeordnung geschaffen“, so Barth weiter. Vermittleranwalt Reichow empfiehlt aber, den schlussendlichen Gesetzestext abzuwarten, um erst dann darauf das eigene Unternehmen auszurichten.

Neuer Kongress für Vermittlerrecht

Weitere Informationen und die aktuellen Entwicklungen zu dem Thema IDD und deren Umsetzung in deutsches Recht sowie zur Gestaltung von Honorarvereinbarungen wird Rechtsanwalt Jens Reichow auch auf ihrem Vermittlerkongress am 22. Februar in Hamburg beleuchten. Informationen zu den Vorträgen finden Sie auf der Internetseite der Kanzlei Jöhnke & Reichow.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion