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Versicherungsvertriebsrichtlinie Bundesregierung: Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung beschlossen

Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) | Foto: BMJV

Nun ist es soweit: Der von Branchenverbänden vielfach kritisierte IDD-Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Das teilt das Wirtschaftsministerium mit.

Der am heutigen Mittwoch verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler auch auf den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen auszuweiten, berichtet der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig. „Außerdem wird es eine Weiterbildungsverpflichtung für die Vermittler geben genau wie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten.“

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Klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung

Außerdem schaffe das Gesetz künftig eine klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung“, erklärt der Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Gerd Billen. „Honorarberater können nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden“. Versicherungsunternehmen werden verpflichtet, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kundinnen und Kunden gutzuschreiben. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, wird es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kundinnen und Kunden zu verlangen.

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