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Aktualisiert am 31.01.2011 - 11:43 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 9 Minuten

Vertriebstrends Geschlossene Fonds: „Sachwert als stärkstes Argument“

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DAS INVESTMENT.com: Welche Transparenzpflichten werden durch die europaweite AIFM-Richtlinie auf die Emissionshäuser zukommen?

Berger
: Das ist noch nichts Fassbares absehbar. In Brüssel gibt es weitläufige Diskussionen, die noch wesentlich weniger konturiert sind als die in Deutschland geplante Regulierung des Vertriebs. Es geht nur im Schneckentempo voran und wird wohl erst 2012 oder 2013 konkret werden.

Zacher
: Geschlossene Fonds werden in Brüssel nicht verstanden. Publikumspersonengesellschaften als wirtschaftliche Anlagevehikel gelten als deutsch-österreichisches Randthema. Und in der AIFM-Richtlinie bekommt man schnell Definitionsprobleme. Wer ist denn der „Fondsmanager“ bei geschlossenen Fonds? Sind alle Anleger gewissermaßen Anbieter und zugleich Kunden? Das ist für Brüssel schwierig nachzuvollziehen, der VGF hat bereits um Ausnahmeregelungen für die Emissionshäuser nachgesucht, was sehr sinnvoll ist. Ich muss keinen Wirtschaftsprüfer einschalten, um die Mieteinnahmen bei einem geschlossenen Immobilienfonds zu prüfen.

DAS INVESTMENT.com: Werden geschlossene Fonds nach der Regulierung auch im Poolvertrieb zulegen?

Dümmler: Das könnte schon sein. Betrachten wir die heutigen Umsatzzahlen, liegen auf Platz eins Versicherungen, dann lange nichts, dann Investmentfonds, dann folgen die geschlossenen Fonds mit großem Abstand an dritter Stelle. Der Vertrieb über Maklerpools ist kein einfaches Geschäft. Gute Margen sind schwierig durchzusetzen, und man braucht Top-Leute, die die Fonds auf Herz und Nieren prüfen müssen, damit man über kurz oder lang kein Riesenproblem am Bein hat.

DAS INVESTMENT.com: Wobei natürlich jeder Vermittler schon heute den Fondsprospekt auf Plausibilität zu prüfen hat…

Wirth: … und viele damit heillos überfordert sind. Manche Gerichte verlangen eine Prüfung auf dem Niveau eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters. Da haben es sogenannte Anlegerschutzanwälte leicht, auf das schwächste Glied in der Kette, eben den Vermittler, zu schießen.

Zacher: Auch wir führen eine hohe dreistellige Anzahl an Prozessen nur über den Sachverhalt Plausibilitätsprüfung, das ist ein Joker für jeden Anwalt gegen die Vermittler. Darum sollte es zur Regel gemacht werden, dass ein Produkt ein IDW-S4-Gutachten mitbringt. Mit diesem Wirtschaftsprüfer-Gutachten könnte die Pflicht zur Plausibilitätsprüfung für den Vermittler wegfallen.

Wirth: Die Pflicht zur Produktprüfung könnte auch von einer anderen Instanz abgenommen werden. Dass das nicht so einfach ist, haben wir mit dem inzwischen eingestellten TÜV-Prüfsiegel von geschlossenen Fonds erfahren. Grundsätzlich ist ein solches TÜV-Prüfmodell aber denkbar und würde – wenn es richtig gemacht ist – von uns auch empfohlen. Der TÜV überarbeitet seine Vorgehensweise derzeit komplett.

Dümmler: Moment mal – einerseits wird gesagt, die Vermittler sind Alte Hasen und brauchen keine Prüfung, weil sie so gut sind, andererseits sind sie von der Plausibilitätsprüfung überfordert. Was stimmt denn nun? Meiner Ansicht nach sollte dies über eine vernünftige Protokollpflicht aufgefangen werden. Die Prospektverantwortlichen, also die Emissionshäuser, sollten im Gegentzug stärker in die Verantwortung genommen werden. Ein Vermittler muss das Produkt verstanden haben und einordnen können. Aber er wird niemals im Einzelnen die rechtliche Korrektheit prüfen können.
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