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Aktualisiert am 14.01.2008 - 17:16 Uhrin Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Viel Lärm um Windkraftanlagen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Ablehnung einer Baugenehmigung bestätigt, weil durch eine Windkraftanlage die zulässige Lärmbelästigung für in der Nähe lebende Anwohner überschritten wird. Die Kläger wandten sich gegen eine in 340 Meter Abstand von ihrem Haus errichtete Windkraftanlage. Durch deren Betrieb wurden die zulässigen Lärmwerte überschritten, vor allem nachts. Die Entscheidung betrifft auch Fragen zur Auslegung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Für Windkraftanlagenbetreiber bedeutet das Urteil, dass gerade in der Nähe bewohnter Gebiete Einschränkungen für Windkraftanlagen drohen und die Genehmigungsverfahren für neue Anlagen noch schwieriger werden können (Urteil vom 29. August 2007, Aktenzeichen: 4 C 2.07). 

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