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„Viele Vermittler geben auf“

DIHK-Gewerberechtsexpertin Mona Moraht. Fotograf: Axel Geiling
DIHK-Gewerberechtsexpertin Mona Moraht. Fotograf: Axel Geiling
DAS INVESTMENT.com:  Eine Woche nach Ende der Übergangsfrist waren in Deutschland 25.305 unabhängige Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34 f GewO registriert. Eine Woche später waren es schon mehr als 30.000. Branchenvertreter wie der AfW-Chef Frank Rottenbacher gehen von mehr als 40.000 Registrierungen bis Oktober aus. Eine realistische Einschätzung?

Mona Moraht: Ja. Allein aus Bayern werden noch über 5.000 Einträge dazu kommen. Verteilt man dann die weiteren 5000 Einträge auf den Rest der Republik, erscheint die Zahl durchaus realistisch. Der Gesetzgeber ging allerdings zunächst von 80.000 Einträgen aus.

DAS INVESTMENT.com: 
Das wären ja doppelt so viele. Wissen Sie, woran das liegt?

Moraht:
Eine Statistik liegt uns dazu nicht vor. Nach Angaben einiger Industrie- und Handelskammern (IHK) haben viele die Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben, weil sie Vermittlung nur nebenher betrieben haben. Insbesondere durch die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und die vielfältigen Informationspflichten und Prüfberichte lohnt es sich für sie finanziell nicht mehr. Auch Altersgründe könnten eine Rolle spielen, sowie die Scheu, eine Sachkundeprüfung ablegen zu müssen.

DAS INVESTMENT.com: 
Wie weit sind denn die Behörden mit der Bearbeitung der Anträge? Laut AfW sollen allein in einem „großen Bundesland“ noch rund 4.500 Erlaubnisanträge zur Bearbeitung ausstehen.

Moraht: Die IHK für München und Oberbayern, bis auf Aschaffenburg zuständig für ganz Bayern, hat 4.500 Anträge abschließend bearbeitet. Von den noch ausstehenden 5.100 Erlaubnissen befinden sich bereits mehrere tausend Anträge in Bearbeitung. Ich kann allerdings nur eine Aussage zu den Ländern machen, in denen die IHKs die Erlaubnis erteilen. Wie es in Bundesländern aussieht, wo die Gewerbeämter für die Registrierungen zuständig sind, weiß ich nicht.

DAS INVESTMENT.com: Wie sieht es aus mit dem Sachkundenachweis? Wann erfahren die Antragsteller, deren Anträge noch in Bearbeitung sind, ob ihre Ausbildung und Berufserfahrung als Sachkundenachweis ausreichen oder ob sie eine Sachkundeprüfung ablegen müssen?

Moraht:
Wenn der Antrag bearbeitet wird, wird geprüft, ob der Sachkundenachweis ausreicht. Ist dies nicht der Fall, wird der Antragsteller entsprechend benachrichtigt.

DAS INVESTMENT.com:
Das Moratorium läuft bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Die Sachkunde muss bis Ende 2014 nachgewiesen werden. Wenn sie Pech haben, erfahren manche Vermittler also erst ein Jahr vor Fristende, ob sie zur Prüfung müssen?

Moraht: Das ist theoretisch möglich. Die Sachbearbeiter in den IHKs versuchen jedoch so schnell wie möglich, die Anträge zu bearbeiten. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sie so lange für die Registrierungen brauchen werden.
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