Vom Hartz IV-Empfänger zum Börsenprofi
Muss Jobcenter Arbeitslosem 60.000 Euro für ein Börsentermingeschäft geben?
Ein langjähriger Hartz-IV-Empfänger begehrte von seinem zuständigen Jobcenter 60.000 Euro Startkapital für die Ausübung eines sogenannten "Day-Trading mit Index-Futures" als selbständige Tätigkeit.