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Von krank bis berufsunfähig: Abgesichert ohne Lücke

Blutdruck-Check beim Arzt: Berater sollten eine mögliche Deckungslücke bei der BU-Absicherung beachten (Foto: NIYAZZ / FOTOLIA)
Blutdruck-Check beim Arzt: Berater sollten eine mögliche Deckungslücke bei der BU-Absicherung beachten (Foto: NIYAZZ / FOTOLIA)
Noch erkrankt oder schon berufsunfähig? Nach einem Schicksalsschlag birgt dieser Schwebezustand erhebliche Unwägbarkeiten, auch in finanzieller Hinsicht.

Bei Arbeitnehmern endet die volle Lohnfortzahlung nämlich bereits nach sechs Wochen. Und Selbstständige müssen ihren Lebensunterhalt im Regelfall sogar ab dem ersten Tag des Arbeitsausfalls aus eigener Tasche bestreiten – es sei denn, sie haben ein Krankentagegeld vereinbart.

Aber auch in diesem Fall können Risiken lauern. Probleme können selbst dann entstehen, wenn sich Betroffene zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit versichert haben. Denn nicht immer lässt sich auf Anhieb zweifelsfrei feststellen, wann die Krankheitsphase endete und die Berufsunfähigkeit begann.

Wurden beide Policen bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen, streiten sich diese häufig darüber, ob der Betroffene im Sinn der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen noch arbeitsunfähig oder schon berufsunfähig ist. „Schlimmstenfalls erhält der Versicherte über Monate hinweg überhaupt keine Leistungen“, berichtet Michael Fauser, Vorstand der Continentale.

Und was man wissen sollte: Für den entstandenen Schaden haftet unter Umständen auch der Berater vor Ort. Hat er seinen Kunden nicht über eine mögliche Deckungslücke aufgeklärt, muss er unter Umständen Regressforderungen fürchten.

Das Krankentagegeld fällt in der Regel höher aus als die spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher kann es auch passieren, dass nach festgestellter Berufsunfähigkeit zu lange gezahltes Krankentagegeld zurückgefordert wird. Müssen Versicherte diese Leistungen wieder erstatten, werden oft Tausende Euro fällig.

„Unser Unternehmen hat diesen Misstand an der Wurzel angepackt“, so Fauser. „Wir bieten beide Leistungen aus einer Hand an.“ Die „EinkommensGarant“ genannte Produktkombination garantiert im Leistungsfall den nahtlosen Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Fauser: „Die Frage ‚noch krank oder schon berufsunfähig‘ wird innerhalb des Verbunds schnell und unbürokratisch geklärt.“

Nahtloser Leistungsbezug

Betroffene werden, wenn es um Berufsunfähigkeit geht, binnen 48 Stunden von einem spezialisierten Sachbearbeiter angerufen. Dieser fungiert als fester Ansprechpartner und bearbeitet den Leistungsantrag während der gesamten Laufzeit persönlich.

Damit schnell Gewissheit besteht, erhält der Versicherte in der Regel binnen vier Wochen einen verbindlichen Bescheid. „Im Unglücksfall sollen sich Geschädigte nicht auch noch mit bürokratischem Ärger und Finanzengpässen herumschlagen“, so Fauser über das Konzept.

Auf Wunsch leiste die Continentale auch Vor-Ort-Support: Benötigen Erkrankte Unterstützung beim Ausfüllen ihres BU-Leistungsantrags, können sie den Medical Home Service nutzen, der ins Haus kommt.

Auf wechselnde Umstände reagieren

Auch wenn gesundheitlich nichts passiert, macht es die Continentale den Versicherten bequem. Sie können den Schutz ihrer Arbeitskraft den wechselnden Lebensumständen anpassen. Ändert sich etwa das Einkommen, darf der Kunde neben der BU-Rente auch das Krankentagegeld aufstocken. Außerdem ermöglicht ein zusätzlich abschließbarer Optionstarif den späteren Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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