LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

Vorschlag des Instituts für Transparenz ITA will Kostenbegrenzung für Riester- und Rürup-Renten

Damit Verbraucher besser vergleichen können, wie teuer welches Altersvorsorgeprodukt wirklich ist, und möglichst günstige Produkte finden, schlägt das Institut für Transparenz (ITA) im Forschungsgutachten „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ zwei Maßnahmen vor: Zum einen sollen die Anbieter die Kosten einfacher darstellen und zum anderen soll der Gesetzgeber die Kosten begrenzen.

Für einen besseren Überblick über die Kosten soll künftig das Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte sorgen. Ziel sind übersichtliche und vereinheitlichte Informationen zum Produkt. Das ITA schlägt dabei auch noch vor, dass Lebensversicherer ihre kollektiven Kapitalanlagekosten ausweisen sollen.

Das Intstitut plädiert auch dafür, den Katalog zulässiger Kostenarten in Paragraf 2a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sehr eng auszulegen. Basis-Renten dürften dann nur zertifiziert werden, wenn der Verbraucher sein Guthaben jederzeit auf einen anderen Basis-Rentenvertrag übertragen kann.

Mit diesen Vorschlägen sollten Verbraucher in der Lage sein, die Produktkosten zu vergleichen. Sorgt die sichtbarere Konkurrenz dann nicht für niedrigere Preise, fordert das ITA eine Kostengrenze. Hier könnte der Gesetzgeber die Einzelkosten oder die Gesamtkostenkennzahl „Effektivkosten“ deckeln.

Würde der Gesetzgeber die Einzelkosten beschränken, könnten für alle Produkte zum Beispiel höchstens 15 Euro laufende Stückkosten und 2 Prozent Kosten auf das Guthaben zulässig sein.

Würde der Gesetzgeber die Effektivkosten begrenzen, schlägt das ITA vor, die Obergrenzen der Effektivkosten in der Ansparphase nach Chancen-Risiko-Klassen zu staffeln. Konservativere Produkte wären dann günstiger als chancenreichere. Die Effektivkosten sollten sich laut ITA maximal zwischen 1,2 und 3,0 Prozent jährlich je nach Chancen-Risiko-Klasse und Laufzeit bewegen.

Infrage käme es laut ITA auch, Obergrenzen für Einzelkosten pauschal über alle Produktarten hinweg festzusetzen. Bei Abschluss- und Vertriebskosten schlägt das Institut 4 Prozent der vereinbarten Beitragssumme (ohne Zulagen), bei laufenden Kosten 6,5 Prozent auf die Eigenbeiträge und bei Stückkosten 15 Euro jährlich als Deckel vor.

Bei Verstößen gegen diese möglichen Grenzen rät das Institut zu Zahlungsansprüchen des Betroffenen und Geldbußen.

Die Zusammenfassung des Forschungsgutachtens und das Forschungsgutachten selbst können Sie hier einsehen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion