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Votum-Verband: Brüssel wird deutsche Ausnahmeregel für Investmentfondsvertrieb nicht beanstanden

Martin Klein, Votum
Martin Klein, Votum
Die Europäische Kommission nimmt aktuell eine Evaluierung der in Deutschland im Jahr 2007 umgesetzten Mifid vor. Ziel der Prüfung ist eine weitere Vereinheitlichung der Gesetzgebung in den EU-Mitgliedsstaaten durch eine Reduzierung von Ausnahme- und Ermessensregelungen. Die Branche befürchtete, dass zu den geplanten Maßnahmen auch die Streichung der Ausnahmeregelung für die freie Investmentfondsvermittlung in Artikel 3 der Mifid gehört. Der Votum-Verband meldet hierfür nun Entwarnung. Votum-Geschäftsführer Rechtsanwalt Martin Klein hat in einem Gespräch mit Elemer Tertak, dem Direktor für Finanzinstitute der Generaldirektion Binnenmarkt in der europäischen Kommission, eine Zusage erhalten, dass die Kommission derzeit eine Streichung des Artikels 3 nicht in Betracht zieht. Diese Zusage werde durch jetzt vorgelegte Konsultationspapiere des CESR (Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden) bestätigt.

Der Votum-Verband begrüßt das Festhalten an der Ausnahmeregelung für den freien Investmentfondsvertrieb. Sie sei die Basis für das Bestehen eines verbraucherfreundlichen Wettbewerbs zwischen den Anbietern von Finanzdienstleistungen, insbesondere zwischen Banken und unabhängigen Beratern.
„Der auf die Banken ausgeübte Wettbewerbsdruck durch die unabhängigen Allfinanzberater hat im System der Bankberatung bereits zu einer Verbesserung der Situation der Verbraucher geführt und die Banken insbesondere dazu veranlasst, ihren Kunden nicht mehr ausschließlich die Anlageprodukte des eigenen Hauses anzubieten“, so Votum-Geschäftsführer Klein. „Dem Ziel der Stärkung des Verbraucherschutzes hätte man zuwider gehandelt“, so Klein weiter, „wenn man bei den anstehenden Regulierungen die Position der freien Berater in diesem konstruktiven Wettbewerb schwächt.“

Votum erwartet, dass wie von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner angekündigt noch in diesem Jahr ein Berufsbild für den freien Fondsberater auf der Grundlage der Vorgaben der Regelungen für den Versicherungsvermittler geschaffen wird.

Für den weitgehend unregulierten Vertrieb der geschlossenen Fonds hatte das Bundesfinanzministerium im Mai 2010 einen Gesetzentwurf angekündigt, der geschlossene Fonds womöglich als Finanzinstrumente einstuft und damit unter die strengen Mifid- Regularien fallen lässt.

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