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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

VW-Abgasskandal „Rechtsschutzversicherer lässt Kunden im Stich“

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„Nicht haltbare Formulierung“

„Ein ‚im Stich lassen‘ der Kunden, ist unserer Auffassung nach eine nicht haltbare Formulierung“, erwidert Lasse Paulus, der für die Unternehmenskommunikation der Örag Rechtsschutzversicherung zuständig ist. Auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com nahm er zu den Vorwürfen Stellung.

Zunächst verteidigte der Unternehmenssprecher die zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eingeschränkt erteilten Leistungszusagen: „Wir erteilen generell keine pauschalen Deckungszusagen, sondern prüfen Erfolgsaussichten individuell.“

„Rechtliche Situation sehr unklar“

„Sowohl die tatsächliche, als auch die rechtliche Situation in Bezug auf den VW-Abgasskandal sind derzeit sehr unklar“, so Paulus weiter. „So gibt es bislang keine Erfahrungswerte, ob die vom Kraftfahrtbundesamt genehmigten Arbeiten im Rahmen der Rückrufaktion an den Fahrzeugen zu einer vollständigen Behebung der Mängel führen.“

Die entsprechende Überprüfung sei abzuwarten, denn dadurch könnten sich „erweiterte rechtliche Ansprüche ergeben“. Nur wenn die durchgeführten Arbeiten gar nicht geeignet seien, die Mängel an den Fahrzeugen zu beheben, würden im versicherten Umfang auch alle weiteren rechtlichen Schritte finanziert.

Ansprüche der Kunden absichern

Paulus weiter: „Wir vertreten die Auffassung, dass es angesichts dieser Situation zielführend ist, die rechtlichen Ansprüche unserer Kunden in einem ersten Schritt über eine Verjährungsverzichtserklärung abzusichern.“

Die Örag-Kunden könnten sich allerdings bereits jetzt schon voll umfänglich beraten lassen. Der öffentliche Versicherer übernehme den „Kostenschutz für alle erforderlichen Maßnahmen für die Erhaltung der Rechte unserer Versicherten“.

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