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Aktualisiert am 08.09.2017 - 12:48 Uhrin VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Wachtendorf-Kolumne Garantiezins: Der Anfang der Fahnenstange

Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS
Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS

Es ist immer wieder erstaunlich, wie im Laufe der Zeit die eigentliche Bedeutung eines Begriffes verloren geht oder sich im Bewusstsein der meisten Menschen sogar in ihr Gegenteil verkehrt. Aktuelles Beispiel: der für Lebensversicherer verbindliche Garantiezins, den die Bundesregierung Anfang 2016 im Alter von 74 Jahren in Rente schicken will.

Das mediale Echo ist groß: Schließlich glaubt nun jeder, der schon einmal eine solche Police abgeschlossen hat (also praktisch jeder Deutsche), dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für dieses Produkt künftig verschlechtern werden. Formal ist es jedoch genau andersherum: Der Garantiezins heißt offiziell Höchstrechnungszins, und er begrenzt das Zinsversprechen eines Versicherers nicht nach unten, sondern nach oben.

Natürlich werden – Stichwort Solvency II – nur sehr wenige Versicherer von ihrem künftigen Recht Gebrauch machen, auf bei ihnen abgeschlossene Verträge mehr als jene kümmerlichen 1,25 Prozent zu zahlen, auf die sie der Gesetzgeber bislang noch beschränkt. Dafür wird es neue Tarifmodelle geben, die viele Anbieter auch heute schon aktiv vermarkten. Eine Annäherung von Versicherungs- an Fondsprodukte, die für den Versicherungskunden durchaus Vorteile bringen kann – auch wenn die neue Nähe mehr denn je die uralte Frage aufwirft, ob es aus Transparenz- und Kostengründen nicht sinnvoller ist, beide Bereiche strikt voneinander zu trennen.

Völlig losgelöst davon bleibt das vermutlich noch über Jahre anhaltende Niedrigzinsumfeld eine gigantische Herausforderung für jede Form der Altersvorsorge. Da kann die staatlich verordnete Streichung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen nicht das Ende der Fahnenstange sein, sondern nur der Anfang. Wie zeitgemäß sind gesetzlich vorgeschriebene Garantien zum Beispiel noch im Riester-Geschäft, wo sie manche an sich sehr sinnvolle Produkte für den Kunden zum Rohrkrepierer machen können? Und wie lassen sich die Löcher in der betrieblichen Altersvorsorge stopfen, in der manche Firmen von einmal ausgesprochenen Pensionszusagen schier erdrückt zu werden drohen? Höchste Zeit deshalb, dass im Kanzleramt irgendjemand auch alle Probleme rund um dieses Thema einmal zur Chefsache erklärt.

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