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Aktualisiert am 08.09.2017 - 12:23 Uhrin Wachtendorf-KommentarLesedauer: 3 Minuten

Wachtendorf-Kolumne Kuckuckskinder, wundersame Mathematik und die Riester-Rente

Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS
Egon Wachtendorf, Chefredakteur DER FONDS

Geht es um magische Kräfte in der Mathematik, musste in früheren Zeiten als Beispiel meist der Zinseszins herhalten. In der Tat ist es immer wieder beeindruckend, wie sich Geld, wenn man es einfach nur in Ruhe arbeiten lässt, mit der Zeit quasi von selbst vermehrt: 50.000 Euro, über 42 Jahre mit 5 Prozent angelegt, werfen auf diese Weise 338.000 Euro an Zinsen ab. Wird der gezahlte Zins nach jedem Jahr entnommen, sind es nur 105.000 Euro.

Vorbei. In Zeiten, in denen der Nullzins regiert, ist das Wunder außer Dienst, wie die Neue Zürcher Zeitung treffend schreibt. Trotzdem potenzieren sich auch in diesem Umfeld manche Zahlen auf geradezu wundersame Weise. Beispiel Kapitalgarantien: Wie sich dort in den vergangenen Jahren die Gewichte – ebenfalls zu Ungunsten der Sparer – verschoben haben, hat jüngst der Frankfurter Finanzprofessor Olaf Stotz errechnet.

Seine Annahmen: Ein Anleger startet im Alter von 25 Jahren einen Sparplan über monatlich 50 Euro. Zu seinem 67. Geburtstag möchte er mindestens sein eingezahltes Kapital wiederhaben. Um die Rückzahlung der ersten Rate nach 42 Jahren zu garantieren, müsste der Anleger bei einem Zins von 5 Prozent 6,44 Euro in eine sichere Anlage stecken.

Liegt dagegen der Zins bei nur einem Prozent, braucht der Anleger bereits 32,92 Euro für die Kapitalsicherung. Eine Rechnung, die sich noch weiter auf die Spitze treiben lässt: Bei einem Zins von 0,2 Prozent sind es 45,98 Euro. In diesem Fall bleiben von den 50 Euro gerade einmal 4,02 Euro für den Kapitalaufbau – beispielsweise über Aktien oder andere Risikoanlagen – übrig.

Kein Wunder, dass vor diesem Hintergrund das Geschäft mit klassischen Kapital-Lebensversicherungen, bei denen die Anbieter neben dem eingezahlten Kapital noch eine Mindestverzinsung garantieren müssen, am Boden liegt. Auch Fondsgesellschaften leiden: So hat vor einigen Tagen die Deutsche Asset Management angekündigt, Teile ihrer Garantiefonds-Familie Flex-Pension zu schließen.

Nun ist niemand gezwungen, sein Kapital mit einer Geld-zurück-Garantie anzulegen. Jeder kann bewusst bis zu einem gewissen Grad Risiken eingehen, um die Chancen auf eine angemessene Rendite zu erhöhen. Mit einer Ausnahme: Bei der staatlich geförderten Riester-Rente kommt niemand an der obligatorischen Garantie vorbei. Das allein schon macht sie – neben anderen Schwächen – zu einem Rohrkrepierer: Den ihr ursprünglich zugedachten Zweck, die immer niedrigeren Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufzufangen, kann sie unter diesen Umständen jedenfalls nicht erfüllen. Ein Fall für den Gesetzgeber, der darauf reagieren und schleunigst entsprechende Änderungen in die Wege leiten müsste.

Ein klein wenig erinnert mich diese Situation an eine Debatte, die Mitte der 90er Jahre geführt wurde. Damals ging es um die völlig antiquierten Regeln des deutschen Kindschaftsrechts. Jahrelang passierte nichts, um ehelich und unehelich geborene Kinder einander juristisch gleichzustellen. Erst als plötzlich mehrere prominente Parlamentarier – unter anderem der SPD-Sozialexperte Rudolf Dreßler und der spätere Bundesaußenminister Joschka Fischer – persönlich betroffen waren, ging alles ganz schnell: Das Kindschaftsrechtsreformgesetz wurde auf den Weg gebracht.

Dass es dieses Mal so ähnlich läuft, ist nicht zu erwarten. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen sich schließlich über die Riester-Rente und andere Formen der privaten Altersvorsorge keine Sorgen machen, sie erhalten ihre spätere Pension ganz automatisch vom Steuerzahler. Solange das so bleibt, wird sich an der mehr und mehr aus dem Ruder laufenden Rentenpolitik dieses Landes kaum Grundlegendes ändern.

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