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Wann ist ein Vermittler zuverlässig?

Mona Moraht, DIHK
Mona Moraht, DIHK
Leserfrage: Ein Versicherungsvermittler muss laut Gesetz „zuverlässig“ sein. Was heißt das genau?

Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK):

Zuverlässigkeit ist eine der Voraussetzungen, die ein Versicherungsvermittler mitbringen muss, damit er nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung eine Erlaubnis für sein Gewerbe erhält. Das heißt, der Antragsteller darf in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags nicht wegen eines Verbrechens (mindestens Freiheitsstrafe von einem Jahr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden sein.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) überprüft dies unter anderem anhand des polizeilichen Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs. Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle vertretungsberechtigten Personen und der Gewerbezentralregisterauszug zusätzlich für die juristische Person als Antragstellerin beizubringen.

Zu den weiteren Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung gehören Nachweise für das Vorliegen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, der Sachkunde sowie „geordneter Vermögensverhältnisse“.

Letzteres ist in der Regel nicht der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er in das vom Insolvenzgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Register eingetragen ist. Die IHK lässt sich zur Überprüfung unter anderem Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden und Auszüge aus dem Schuldner- und Insolvenzverzeichnis vorlegen.

Bei juristischen Personen müssen die Vermögensverhältnisse des Unternehmens geprüft werden. Die in der Gewerbeordnung genannten Tatbestände der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse werden durch Regelbeispiele näher erläutert. Es wird stets eine Einzelprüfung durchgeführt.

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