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Was bedeutet der neue EEG für den Betrieb von KWK-Anlagen? „Für die externen Energieversorger ändert sich nichts“

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Kontrovers diskutiert, letztlich sachlogisch schwer greif- und vermittelbar und innerhalb der breiten Bevölkerung kaum akzeptiert, warum die eigene Stromerzeugung und -versorgung aus „Grüner Energie“ mit einer EEG-Umlage belastet werden soll, liefen Verbände zwischenzeitlich Sturm gegen diese Entwicklung. Nach den ersten Entwürfen, in welchen die Eigenstromerzeugung noch auf 70 Prozent der EEG-Umlage ausgelegt war, hatten sich die Unterhändler von Union und SPD mit dem Bundeswirtschaftsminister zwischenzeitlich dahingehend verständigt, dass der Eigenverbrauch nach einem stufenweisen Übergang von 30 Prozent bis Ende 2015 und 35 Prozent bis Ende 2016 letztlich mit 40 Prozent ab 2017 der EEG-Umlage belastet wird (§61 EEG). Diese Regelung ist vergangene Woche final vom Bundesrat durch gewunken worden. Auftragsrückgang im Segment der Selbstversorger

Die BHKW-Hersteller hatten in den vorherigen Monaten durch die anstehenden Änderungen volle Auftragsbücher. Einige haben noch bis Ende Juli Urlaubstop für ihre Mitarbeiter verhängt, um die vielen Bestellungen abzuarbeiten, damit die Installation für die Eigenversorger noch vor Ende Juli erfolgen kann. Die ab August wirksam werdenden Belastungen durch die EEG-Umlage werden insofern zunächst wohl für einen Auftragsrückgang im Segment der Selbstversorger führen.

Für die externen Energieversorger, welche ihre Energie durch den Einsatz von BHKW erzeugen, ändert sich tatsächlich allerdings nichts. Sie hatten seit jeher die vollständige Belastung durch die EEG-Umlage zu tragen. Insofern wird der BHKW-Markt wohl eher weiter wachsen. Denn dies hatte er trotz Förderungen durch das KWK-Gesetz (nicht EEG) in der Vergangenheit gar nicht so stark getan, wie erwartet. Als limitierender Faktor stellte sich nämlich häufig die Planung und Ausführung dar, da die Fachkompetenz im Bereich Planung und Handwerk nicht innerhalb so kurzer Zeit, wie zum Beispiel beim Boom in der Photovoltaik, verdoppelt oder verdreifacht werden konnte. So treffen bei der KWK mehrere Fachgewerke in ihrer Komplexität zusammen, von Strom und Erdgas über Hydraulik bis zum Abgas und nicht zuletzt die Finanzierung der Anlagen. Insofern sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Wachstum im Bereich BHKW, trotz EEG-Änderungen für den Eigenverbrauch, nach wie vor gegeben und der Ausblick der Branche weiter positiv.

Fazit: Die Änderungen durch das EEG hinsichtlich des Eigenverbrauchs mögen systematisch und sachlogisch nicht nachvollziehbar sein, werden die KWK-Branche allerdings nur kurzfristig tangieren. Das Potenzial der BHKW wird sich geringfügig - weg von der Eigennutzung hin zu externen Versorgern - verschieben. Langfristig besteht in Deutschland im Bereich KWK allerdings noch Nachholbedarf, da das Potenzial der KWK-Förderung bisher bei weitem nicht ausgeschöpft ist und die Bundesregierung langfristig eine Steigerung der Stromproduktion in diesem Bereich von derzeit 15 auf 25 Prozent anstrebt.

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