Was ist geschützt - und was nicht? Bafin-Broschüre klärt über Insolvenz von Banken und Versicherungen auf
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
| Foto: Bafin/Kai Hartmann
Gerät eine Bank oder ein Wertpapierhandelsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, schützen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung – in gewissem Umfang – Guthaben und Forderungen der Kunden. Ähnliches gilt für Lebens- und private Krankenversicherer. Die Verträge mit ihnen sind ebenfalls abgesichert und werden weitergeführt.
Unter dem Titel „Schieflage einer Bank oder eines Versicherers: Was Sie als Kunde wissen müssen“ hat die Bafin nun eine Broschüre veröffentlicht. Darin erklärt die Finanzaufsicht, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktionieren und welche Gelder, Forderungen und Verträge geschützt sind.
Hallo, Herr Kaiser!
>> Die Broschüre können Sie hier herunterladen