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Was Sie über die Einheitssteuer wissen müssen Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zur Fondssteuer vor

Ein Morgen im Bundeskabinett: Am heutigen Mittwoch verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf für das Investmentsteuer-Reformgesetz. Foto: Bundesregierung.de
Ein Morgen im Bundeskabinett: Am heutigen Mittwoch verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf für das Investmentsteuer-Reformgesetz. Foto: Bundesregierung.de

Das Bundeskabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch den Entwurf für ein Investmentsteuer-Reformgesetz. Das Gesetz, das Anfang 2018 in Kraft treten soll, sieht unter anderem eine einheitliche Besteuerung der in- und ausländischen Investmentfonds vor. 

Steuersatz

Bisher sind inländische Investmentfonds vollständig von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Ausländische Produkte hingegen sind vor allem bei inländischen Dividenden und inländischen Immobilienerträgen beschränkt steuerpflichtig. 

Künftig müssen alle Fonds den einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent abführen, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Entwurf. 

Teilfreistellungs-Verfahren

Für Privatanleger bleiben die Ausschüttungen eines Aktienfonds zu 30 Prozent steuerfrei. Bei Mischfonds soll diese Quote bei 15 Prozent liegen, bei Immobilienfonds mit vorwiegend inländischen Anlagen bei 60 Prozent und bei ausländischen Immobilien bei 80 Prozent.

Besteuerung thesaurierender Fonds

Wenn ein Fonds seine Erträge nicht ausschüttet, sondern reinvestiert (thesauriert), wird ein fiktiver Gewinn beim Anleger ermittelt und besteuert. Verkauft er seine Anteile, wird diese Vorabpauschale mit der dann fälligen Steuer verrechnet.

Des Weiteren soll das geplante Investmentsteuer-Reformgesetz sogenannte Cum-Cum-Geschäfte beim Aktienhandel verhindern. Einzelheiten dazu finden Sie hier 

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