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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten

Wegen Bestnote für Infinus-Mutter Future Business Ratingagentur verklagt

Während der Razzia im Infinus-Unternehmenssitz in Dresden, Foto: Robert Michael
Während der Razzia im Infinus-Unternehmenssitz in Dresden, Foto: Robert Michael
Ist auch eine Ratingagentur haftbar zu machen, wenn ein Finanz-Unternehmen seine Anleger schädigt, die Ratingagentur das Unternehmen jedoch mit Bestnote bewertet hat?

Dieser Fall ist in Deutschland bisher einmalig: Ein Unternehmen hat zusammen mit der Anwaltskanzlei Schirp Neusel & Partner die Bisnode GmbH verklagt - die ehemalige Hoppenstedt Kreditinformationen. Die Ratingagentur hatte in den Jahren 2011 und 2013 die Future Business KGaA, Mutter-Unternehmen des betrügerischen Finanzdienstleisters Infinus, mit Bestnote bewertet.

Infinus hatte seine Kunden systematisch betrogen, indem es ein Schnellballsystems schuf. Seine hohen Rendite-Versprechen löste das Dresdner Unternehmen mit immer neuen Kundengeldern ein. Es wurden Löcher gestopft, bis das System zusammenbrach.

Der Fall Infinus hat Wellen geschlagen. Vor kurzem ist Anklage gegen die mutmaßlichen Hauptverantwortlichen erhoben worden.

Jetzt ist nach Willen eines der Geschädigten auch die Rating-Agentur dran: Infinus hatte zur fraglichen Zeit mit der positiven Bewertung von Hoppenstedt Kreditinformationen geworben. Die Ratings seien jedoch fehlerhaft gewesen. Möglicherweise sei die Bewertung ohne ordentliche Prüfung nach Zahlung einer Gebühr erfolgt, berichtet das Portal versicherungsbote.de.

Seit dem 14. Juli liegt die Klage dem Landgericht Darmstadt vor. Streitwert: 112.000 Euro. Die Rechtsanwälte berufen sich in dem Präzedenzfall auf Rechtsgedanken des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Expertenhaftung, die in der Vergangenheit vor allem bei Wirtschaftsprüfern Anwendung fand.

„Auch Ratingagenturen arbeiten nicht im rechtsfreien Raum. Die Fehlleistungen der Ratingagenturen gerade im Segment der Mittelstandsanleihen sind dramatisch“, zitiert das Portal Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner. Die Kanzlei kündigte weitere Klagen an.

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