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Wer vertritt mich, wenn ich die Bafin verklagen möchte? Anwälte beantworten Fragen zu Infinus

Razzia bei Infinus. Foto: Robert Michael
Razzia bei Infinus. Foto: Robert Michael
Bei dem Chat auf der Website mdr.de/Sachsenspiegel stellten sich Jochen Resch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Hauke Maack, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Kerstin Reinsperger, Verbraucherzentrale Sachsen den Fragen der Leser. Anschließend veröffentlichte MDR den Chatprotokoll. DAS INVESTMENT.com fasst die informativsten Antworten zusammen.

Frage: Ich habe Orderschuldverschreibung der Future Business gezeichnet. Theoretisch läuft diese Ende Januar aus. Muss ich jetzt noch formal kündigen oder kann ich es einfach laufen lassen?

Kerstin Reinsperger: Sie müssen nicht kündigen. Aber Sie müssen Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.
Frage: Kann ich auch ohne Anwalt meine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden? Was muss ich beachten?

Hauke Maack: Sobald Ihre Forderung höher als 5.000 Euro ist und sie Ihre Forderung einklagen müssen, benötigen Sie einen Anwalt. Die Forderungsanmeldung können Sie ohne Rechtsanwalt erledigen. Theoretisch - wenn Sie in der Lage sind, auch alle Anforderungen zur Forderungsanmeldung zu erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter Ihre Forderung bestreitet. Die Kosten für eine Anmeldung über einen Anwalt sind relativ überschaubar. Diese betragen nur einen Bruchteil eines normalen Klageverfahrens. Fragen Sie doch einen Anwalt Ihres Vertrauens einfach, was es kosten würde.


Frage: Wo melde ich ohne Anwalt meine Forderung an?

Hauke Maack: Bei dem Insolvenzverwalter des jeweiligen Unternehmens. Beachten Sie, dass es je nach Unternehmen verschiedene Verwalter gibt.


Frage: Warum gibt es nicht einen einzigen Insolvenzverwalter, sondern ganz viele, die sogar bereits gegeneinander klagen sollen? Sollte nicht in unserem Kundeninteresse ein Verwalter alles sortieren und abwickeln?

Hauke Maack: Wenn eine Gesellschaft zum Beispiel eine Forderung gegen eine andere Gesellschaft hat, müsste ein Insolvenzverwalter, der beide Unternehmen vertritt, sich ja selbst verklagen. Das geht nicht. Daher ordnet das Gericht meistens verschiedene Verwalter an.
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