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in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

"Wettbewerbsverstöße ausgeschlossen" So kommentiert HUK das Skandal-Werbevideo

Champagner, Pool, Prostituierte - und Versicherungsvertreter, die es sich gut gehen lassen: In ihrem Werbespot für die KfZ-Direktversicherung von HUK24 spielte die HUK-Coburg Versicherungsgruppe bewusst mit dem Klischee des unmäßige Partys feiernden Versicherungsvertreters, der sich auf Kosten der Kunden ein schönes Leben macht.

„Mit Unglauben und Abscheu“ habe man das Video zur Kenntnis genommen, so kommentierte der Vermittlerverband AfW am Donnerstag den Werbespot. Das Video verunglimpfe die gesamte Versicherungsbranche.

Auch andere Verbände sowie die Konkurrenz meldeten sich mit scharfer Kritik zu Wort. Am Donnerstagvormittag nahm HUK schließlich das fragwürdige Video vom Netz.

„Wir bedauern die Irritationen"

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Doch warum produziert ein Versicherer überhaupt einen Werbespot, der seine gesamte Branche verunglimpft? Gegenüber procontra-online wagt die HUK Coburg einen Erklärungsversuch.  

„Wir bedauern, dass der satirisch persiflierende Werbespot der HUK24 für Irritationen gesorgt hat“, zitiert procontra-online aus der Stellungnahme der Versicherungsgesellschaft. Rechtlich sei der Werbespot allerdings nicht zu beanstanden. Vor der Onlinestellung des Videos habe sich das Unternehmen rechtlich beraten lassen. „Wettbewerbsverstöße konnten in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden.“

„Anlehnende Werbemaßnahmen mit satirisch-persiflierendem Schwerpunkt fallen unter das Äußerungsrecht eines jeden Unternehmens und sind als solche rechtlich zulässige Werbeformen“, so die HUK weiter. Diese dürften durch die Regelungen des Verhaltenskodex Vertrieb „nicht unzulässig beschränkt“ werden.

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