Widerrufsjoker vor dem Aus Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf mahnt zur Eile
Entgegen einzelner Meinungen von Juristen steht der sogenannte Widerrufsjoker – also der Widerruf von Kreditverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung – vor dem Aus: Für Kredite, die bis Mitte 2010 abgeschlossen wurden, dürfte die Möglichkeit zum Widerruf im Juni 2016 enden.
Bis März nächsten Jahres muss die Bundesregierung eine europäische Richtlinie zur Regelung von Wohnimmobilienkrediten in deutsches Recht umgesetzt haben. Und es deutet derzeit alles darauf hin, dass im Zuge dieser Neuregelung auch das Widerrufsrecht für Baukredite neu geregelt wird – und zwar sowohl für neu abzuschließende Darlehen als auch für Kredite, die nach November 2002 unterzeichnet wurden.
Baufinanzierung: Verträge nur drei Monate widerrufbar
Besonders einschneidend ist die Regelung für Baufinanzierungen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden. Sie sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch drei Monate widerrufbar sein, wenn die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag fehlerhaft ist. Tritt das Gesetz also wie geplant im März in Kraft, dann endet die Frist im Juni.
Zwar sah der ursprüngliche Gesetzesentwurf eine solche rückwirkende Regelung für Altverträge nicht vor. Mittlerweile jedoch, so eine Sprecherin des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, sei die Rückwirkung auf Initiative des Bundesrats in den Gesetzestext aufgenommen worden und alles spricht dafür, dass sie auch im endgültigen Gesetz stehen wird. Die nächste Lesung im Bundestag ist für Mitte November geplant.
Die Lobby der Kreditinstitute hat sich durchgesetzt
Damit hat sich offenbar die Lobby der Kreditinstitute durchgesetzt, die massiv auf eine Beschneidung des sogenannten Widerrufsjokers gedrängt hatte. Denn etliche Zehntausend Verbraucher hatten in den vergangenen Monaten ihre Kreditverträge mit dem Hinweis auf eine mangelhafte Widerrufsbelehrung widerrufen und den Banken damit vermutlich Milliardenverluste beschert. Die Argumentation, die von zahlreichen Gerichtsurteilen gestützt wird, lautet: Wird der Kreditnehmer nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt, dann fängt die üblicherweise 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen an – Darlehen können daher auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen werden.