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„Widersinnige Belastungen für Betriebsrentner“ BdV-Chef zur bAV-Reform: Arbeitnehmer müssen doppelte Beiträge zahlen

BdV-Chef Axel Kleinlein
BdV-Chef Axel Kleinlein

Nach über zwei Jahren Vorbereitung und Beratung hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) am letzten Donnerstag verabschiedet. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt grundsätzlich die Auseinandersetzung mit der Zukunft der Altersvorsorge. Denn eine Zusatzversorgung für das Ruhestandsalter ist sinnvoll – auch und vor allem für Gering- und Niedrigverdiener.

Doch ein entscheidendes Problem, das bis heute viele Betriebsrentner belastet, ist sogar verschlimmert worden. Die Doppelverbeitragung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt zu einer erheblichen Belastung der Rentner im Alter. Das hätte endlich gelöst werden müssen.

Garantieverbot ermöglicht kapitalmarktorientierte Anlagen

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Das BRSG hat einige vielversprechende Ansätze: Die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne Garantien ermöglicht kapitalmarktorientierte Anlagen und damit mehr Renditechancen, die ansonsten im aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht realisierbar wären. Die Arbeitgeber werden dabei von ihrer Subsidiärhaftung befreit, was potenziell die Betriebsrente attraktiver machen könnte.

In vielen Konstellationen müssen für Betriebsrenten jedoch „doppelt“ Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden – bei der Einzahlung und im Ruhestand bei der Auszahlung. Besonders hart hat es viele Betriebsrentner getroffen, als die damalige Bundesregierung 2004 für betriebliche Direktversicherungen eine Beitragspflicht eingeführt hat – und das für bereits bestehende Verträge ohne Vertrauensschutz!

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Frage 1 von 10

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