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Aktualisiert am 27.01.2020 - 17:08 UhrLesedauer: 2 Minuten

Wie Zertifikate-Vertriebskosten ausgewiesen werden

Lars Brandau. DDV
Lars Brandau. DDV

Leser-Frage: Wie berechne ich die Vertriebskosten eines Zertifikats? Gibt es bei Zertifikaten wie bei Investmentfonds eine Größe wie die „Total Expense Ratio“ (TER)? (Rudolf Wuchenauer) Experte Lars Brandau, Geschäftsführer Deutscher Derivate Verband (DDV) antwortet: Zu den Vertriebskosten eines Zertifikats können ein eventuell erhobener Ausgabeaufschlag, den der Kunde an seine Bank zahlt, sowie Platzierungs- und Bestandsprovisionen zählen, die der Emittent eines Zertifikats aus dem Emissionserlös als Umsatz- oder bestandsabhängige Vertriebsvergütung der Kundenbank gewährt. Die Vertriebskosten eines Zertifikats liegen für den  Anleger klar auf dem Tisch. Der Bankberater ist rechtlich verpflichtet, die genannten Vertriebskosten offenzulegen. Zudem sind sie meist im Emissionsprospekt oder den Factsheets ausgewiesen. Allerdings gibt es auch die Fälle, in denen die Vertriebspartner diese Angaben nicht in den Produktbroschüren stehen haben möchten. Dann wird ein Hinweis eingefügt, dass der Bankberater die entsprechenden Auskünfte gibt. Eine TER, wie Fonds sie ausweisen, kann bei Zertifikaten nicht berechnet werden. Fonds erbringen alle Kosten laufend aus dem Fondsvermögen. Bei Zertifikaten dagegen muss der Emittent die Kosten selbst tragen. Dafür steht ihm die Marge beziehungsweise die Spanne zwischen An- und Verkaufspreis zur Verfügung. Diese enthält nicht nur eine Gewinnmarge, sondern neben gezahlten Vertriebsvergütungen auch Transaktions- und Produktentwicklungskosten, juristische Kosten,  Risikoabdeckung und anderes. Die nach Abzug der Vertriebsvergütungen verbleibende Marge ist meist wesentlich geringer als die gesamten Vertriebskosten. Deutlich anders liegt der Fall, wenn der Käufer seine Zertifikate über die Börse erwirbt. Dann sind Ausgabeaufschläge oder sonstige Vertriebskosten nicht mehr relevant; der Interessent sieht klar die Spanne zwischen An- und Verkaufspreis und kann diese in seiner Kalkulation berücksichtigen. Hinsichtlich der Marge des Emittenten gilt das bereits Gesagte.

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