LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

„Wir müssen rund 200.000 Euro investieren“ Blaudirekt-Chef über LV-Chaos durch Geldwäschegesetz

Blaudirekt-Chef Oliver Pradetto
Blaudirekt-Chef Oliver Pradetto

Seit Montag gilt das neue Geldwäschegesetz. Unter den Lebensversicherern herrscht heilloses Chaos, meint Oliver Pradetto, Chef des Maklerpools Blaudirekt. Die Leidtragenden seien die Vermittler - und die Maklerpools.

Als Reaktion auf die Pariser Anschläge hat die EU Anfang 2016 unter anderem neue Maßnahmen zum Schutz vor Geldwäsche gefordert. Diese wurden nun in nationales Recht umgesetzt. Am 19. Mai hat der Bundesrat beschlossen die Änderungen am Geldwäschegesetz ohne Übergangsfristen zu beschließen. Als Folge treten die Regelungen unmittelbar mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft – und die war gestern.

Die gesamte Versicherungswirtschaft scheint vollkommen überrumpelt. Obwohl bereits seit Mai hätte bekannt sein können, was da auf die Versicherer und ihre Vermittler zurollt, erwischte es Vertriebe und Makler kalt: Erst am gestrigen Tag haben uns die ersten Versicherer informiert, wie sich die neuen Regelungen auf die Annahme von Lebensversicherungsgeschäft auswirken.

Wir haben hier jetzt einige hundert Anträge liegen, für die wir eine Nachbearbeitung beim Makler anfordern müssen. Der muss jetzt nochmal zum Kunden rennen und die Identifikation neu durchführen. Denn: Anders als bisher, reicht für die Identifikation nach dem Geldwäschegesetz nicht mehr die Abbuchung von einem einheimischen Konto, also die Erteilung eines Sepa-Mandats. Vielmehr muss der Vermittler die Identifikation des Versicherungsnehmers und aller Bezugsberechtigten persönlich vornehmen.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Verstoß gegen das Geldwäschegesetz ist eine Straftat

Stellen Versicherer dies nicht sicher, stehen sie selbst im Risiko, denn ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz ist eine Straftat. Entsprechend groß ist die Verunsicherung seitens der Versicherungswirtschaft, denn auch die Bafin hat sich bislang nicht mit einer konkreten Umsetzungsverordnung zu Wort gemeldet. So muss jeder Versicherer sich im Rahmen seines Risikomanagements überlegen, wie er die Realisierung gewährleistet.

Auch wenn ich verstehe, dass der Umsetzungszeitraum die Versicherer kalt erwischt, so ist die Vorgehensweise eine bodenlose Frechheit von den Lebensversicherern. Die Informationen kommen viel zu spät und klar sind die neuen Anforderungen auch nicht in jedem Fall. Rückfragen in den jeweiligen Antragsabteilungen verursachen große Verunsicherung. Die wissen nicht einmal selbst, was sie eigentlich genau brauchen. Gerade einmal 8 von über 80 Lebensversicherungspartnern haben bisher überhaupt ihre Anforderungen formuliert, obwohl die Umsetzung bereits seit gestern notwendig ist. 

Tipps der Redaktion