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„Wir müssen rund 200.000 Euro investieren“ Blaudirekt-Chef über LV-Chaos durch Geldwäschegesetz

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Jeder will etwas anderes

Es ist die eine Sache, dass man es nicht schafft, die Angelegenheit rechtzeitig zu regeln und wenigstens dabei auch die eigenen Mitarbeiter zu informieren aber dann will auch noch jeder etwas anderes! Wie die Vermittler das stemmen sollen, scheint den Herren Vorständen vollkommen egal zu sein.

Während die Universa sich mit einer Kopie des Personalausweises begnügt, fordert die LV1871 gleich den Antrag auf einem völlig neuen Antragsformular einzureichen. Auch die Zurich will, dass der Makler jetzt die Daten auf dem Antrag zusätzlich erfasst. Allein da können wir jetzt diverse Anträge wieder an den Makler zurücksenden. Wer bezahlt das eigentlich? Die Standard Life fordert vom Vermittler eine persönliche Unterschrift und einen Firmenstempel auf der Ausweiskopie. Das muss man sich mal vorstellen: Die Versicherer überweisen Millionen jedes Jahr um sich im GDV eine gemeinsame Verbandsarbeit zu leisten und dann schaffen Sie es nicht einmal sich in so einer Frage sich auf gemeinsame Regelungen zu einigen.

„Ich bin das allmählich leid“

Es bleibt nun den Pools überlassen, für Abhilfe zu sorgen. Es kann eigentlich nicht sein, dass wir jetzt jedem Versicherer einzeln erklären müssen, dass nicht jeder einfach machen kann, was er will. Wir brauchen einen Standard, damit wir Prozesse einrichten können. Da geht es ja nicht nur um Arbeitsersparnis für den Vermittler, sondern auch darum, überhaupt Zuverlässigkeit in der Identifikation sicher stellen zu können! Ich fürchte aber, dass es wieder mal an den Pools hängen bleibt, die Versicherer mit einer Mischung aus Erklärung und Druck zu einem gesunden Mittelmaß zu bewegen. Ich bin das allmählich leid.

Betroffen von den neuen Identifikationsvorschriften sind alle Lebensversicherungsprodukte, sogar die für Geldwäsche denkbar ungeeignete Risikolebensversicherung. Ausgenommen ist zwar die Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch nur, wenn diese mit Beitragsverrechnung kalkuliert ist. Für Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen oder Produkte mit abweichender Überschussverwendung, wie etwa die Investment-BU der Nürnberger oder die Investment-BU der Gothaer, sind ebenfalls die neuen Identifikationsvorschriften zu erfüllen.

Dabei sind die neuen Identifikationsvorschriften nur die Spitze des Eisberges. Da ist unmittelbar das operative Geschäft des Vermittlers betroffen. Weitaus härter treffen den Vermittler jedoch die Vorschriften zu den Aufbewahrungs- & Meldepflichten. Auch Mitarbeiterschulungen müssen Makler zu diesem Thema sicherstellen, um sich selbst zu schützen. 

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