„Wir sind bekennender Honorarberater“ 4 unabhängige Vermögensverwalter über Mifid II und Provisionsverbot
Finanzberater und Vermögensverwalter, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, werden künftig keine Provisionen mehr nehmen dürfen. Vier Vermögensverwalter beziehen Stellung - und erläutern die Folgen für ihr Geschäftsmodell.
Andreas Görler, senior Wealth Manager bei Wellinvest- Pruschke & Kalm
Unser grundsätzlicher Ertrag besteht aus den Honoraren unserer Mandanten. Allerdings enthält unser Verwaltungsvertrag auch einen Zusatzteil, in dem explizit auf die Vereinnahmung zusätzlicher Erträge hingewiesen wird. Dieser Part ist auch von unseren Mandanten gesondert zu unterschreiben.
So wie es aktuell aussieht, steht man vor der Wahl auf diese Einnahmen zu verzichten, sofern man die Bezeichnung „unabhängig“ behalten möchte oder gegebenenfalls nicht mehr als unabhängiger Vermögensverwalter aufzutreten.