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Wirtschaftsausschuss, Finanzausschuss und GDV Das soll bei der bAV-Reform nachgebessert werden

Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung ausbauen und hat dazu den Entwurf für ein Betriebsrenten-Stärkungsgesetz vorgelegt. Über den Entwurf haben in der vergangenen Woche die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat beraten, meldet das Branchenportal Versicherungsjournal.de.

Grundsätzlich bewerten die Bundesrats-Ausschüsse - beteiligt sind die Ausschüsse für Arbeit, Integration und Soziales, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss - den Entwurf positiv: Er sei geeignet, das Vorsorge-Modell betriebliche Altersvorsorge zu fördern und eine weitere Verbreitung zu bewirken. Im Einzelnen sehen sie allerdings „erheblichen Nachbesserungsbedarf“, zitiert Versicherungsjournal.de.

Der an den Beratungen beteiligte Wirtschaftsausschuss bemängelte etwa, dass auch nicht-tarifgebundene Betriebe einen „grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in Versorgungs-Einrichtungen mit reiner Beitragszusage“ haben sollten. Damit würde es auch für kleine und mittlere Betriebe interessanter werden, eine betriebliche Altersversorgung einzuführen. Ähnlich äußerte sich kürzlich auch der Chef des Versichererverband GDV Alexander Erdland.

Kein starres Garantieverbot

Dagegen spricht sich der Wirtschaftsausschuss gegen ein vollständiges Garantieverbot bei Direktversicherungen aus. Tarifparteien sollten wählen können und sich für Voll- oder auch Teilgarantien entscheiden können, forderte der Ausschuss. Auch dies ist eine Forderung des Versichererverbands GDV.

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Wirtschafts- und Sozialausschuss fordern außerdem, die Riester-Grundzulage von jährlich 154 höher als bis auf 165 Euro anzuheben. Die Kinderzulagen sollen zudem angeglichen werden, fordern die Ausschüsse: 300 Euro soll es nicht allein für vor 2008 geborene Kinder geben. Bislang beträgt die Zulage hier lediglich 185 Euro.

Rechnungszins senken

Auch an den Rechnungszins von derzeit noch 6 Prozent würde der Wirtschaftsausschuss gern Hand anlegen: Er solle abgesenkt werden, da er die Betriebsrentenzusagen für Unternehmen teuer mache: „Faktisch müssen sie Steuern auf Gewinne zahlen, die sie nicht erzielt haben“, zitiert Versicherungsjournal.de den Wirtschaftsausschuss.

Der Sozial- und Wirtschaftsausschuss möchte laut dem Portal zudem überprüft wissen, ob die hundertprozentige Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten „auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten“ reduziert werden könne. Insbesondere die volle Beitragspflicht auf arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten erscheine problematisch, kritisiert der Ausschuss.

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