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Wirtschaftsministerium über Mifid II FinVermV-Entwurf kommt erst im September

Rechtsanwalt Christian Waigel vermutet, dass einige Teile des FinVermV für Berater erst einige Monate später ihre Wirkung entfalten
Rechtsanwalt Christian Waigel vermutet, dass einige Teile des FinVermV für Berater erst einige Monate später ihre Wirkung entfalten

Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Entwurf der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) erst im September veröffentlichen. Das hat das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.com bestätigt. Die Verordnung regelt die Details der Mifid-II-Umsetzung für Finanzberater nach § 34f Gewerbeordnung (GewO), zum Beispiel den Umgang mit Provisionen.

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Am 3. Januar 2018 tritt das Mifid-II-Umsetzungsgesetz in Kraft. Sollte diese Frist auch für 34f-Berater gelten, hätten sie kaum Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Daher dürften einzelne Teile der Verordnung erst einige Monate später ihre Wirkung entfalten, vermutet Rechtsanwalt Christian Waigel.

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