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Aktualisiert am 13.04.2015 - 16:22 Uhrin Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Wirtschaftsprüfung für Finanzanlagenvermittler „Dann haben sie bald die Bafin auf dem Sofa sitzen“

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Welche Konsequenzen können Fehler oder Auslassungen im Prüfbericht haben?

Es hängt sicher davon ab, wie gravierend die Fehler sind. Ich gehe davon aus, dass der 34f-Vermittler eine Möglichkeit zur Nachbesserung erhält und ihm gesagt wird: „Beim nächsten Mal muss es aber klappen“. Was natürlich ein Problem sein kann, denn viele haben diese Fehler dann auch noch im Prüfjahr 2014 fortgeführt. Diese Prüfung ist bis Ende 2015 fällig. Es kann aber auch sein, dass gleich ein Ordnungsgeld angeordnet wird.

Und was heißt dies in größerem Zusammenhang?

Es ist einfach fahrlässig, wenn Finanzdienstleister und Pools jetzt auf eine Schmalspurlösung mit der Wirtschaftsprüfung setzen, das kann gehörig nach hinten losgehen. Es ist durchaus vorstellbar, wenn die Diskussion um die Kontrolle der Finanzanlagevermittler weiter anhält, dass sich das Finanzministerium die Sache genau ansieht. Sie können von den IHKn die Prüfberichte anfordern, um den aktuellen Standard der Prüfung zu kontrollieren. Wenn es dann dort „Schmalspurprüfungen“ erkennbar würden, könnte das der entscheidende Punkt sein, der für die Kontrolle durch die Bafin spricht.

Könnte man dann nicht eine „Bafin light“ Lösung einführen?

Dafür wird es dann wohl zu spät sein, das hätte viel früher erfolgen müssen. Die Grundregeln im Gesetz sind nahezu Wortgleich vom Wertpapierhandelsgesetz abgeschrieben und danach ist zu prüfen. Somit findet auch die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens-und Organisationsverordnung (WpDVerOV) Anwendung. Und die Bafin wird exakt danach prüfen. Da können sie dann nicht mehr mit einem 3-Seiter gegebenenfalls noch nicht mal mit 12 Seiten Prüfprotokoll ankommen. Da werden dann eher 40 Seiten der Standard sein. Und sie haben dann als Vermittler möglicherweise mit schöner Regelmäßigkeit die Bafin auf dem Sofa sitzen, wie das selbst kleinen KWG-regulierten Vermögensverwaltungen zu teil wird.

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