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Wohnbürgschaft: Cash Life kooperiert mit der Deutschen Kautionskasse

Ulrich T. Grabowski
Ulrich T. Grabowski
Mit dem neuen Produkt können sich Kunden die Kautionssumme von der Cash Life in Form einer Wohnbürgschaft stellen lassen und müssen das Kapital nicht selbst einbringen. „Die Mietkaution dient der Überbrückung von finanziellen Engpässen; sie ist beim Umzug ebenso einsetzbar, wie auch zur Umwandlung einer bereits bestehenden Kautionssumme in Bargeld“, erklärt Ulrich T. Grabowski, Vorstand der Deutschen Kautionskasse. Um die Bürgschaft zu bekommen, muss der Kunde eine Online-Bonitätsprüfung bestehen. Danach kann er den ausgefüllten Antrag ausdrucken und durch seine Unterschrift bestätigen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird die Bürgschaftsurkunde innerhalb von zwei Tagen dem Mieter ausgestellt und ist sofort gültig. Eine Mindestlaufzeit für die Wohnbürgschaft besteht nicht. Der Kunde kann die Bürgschaftsurkunde täglich an die Deutsche Kautionskasse zurückgeben und damit das Vertragsverhältnis beenden.

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