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Wohnimmobilien gehören ins Stiftungsvermögen – aber richtig

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Der Vermögensverwalter vertritt die Interessen seiner Mandanten bei der Auswahl der Investitionsprojekte und über die gesamte Dauer der Mietbewirtschaftung. Im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages übernimmt der Vermögensverwalter auch die Haftung, die sonst üblicherweise beim Vorstand der Stiftung verbleibt.

Nutzen Sie Netzwerke

Der Konzeptionär schafft das Vertragswerk für das kollektive Investment und sorgt für eine korrekte Abrechnung und Aufteilung der Einnahmen. Der Immobilienspezialist schlägt die Immobilien gemäß den ihm erteilten Vorgaben vor und stellt mit seinem Team vor Ort eine seriöse Mietbewirtschaftung sicher. Er hält die Investorengemeinschaft damit von laufenden Verwaltungsleistungen frei.

Zudem eröffnen die etablierten Netzwerke die Chance, Immobilien zu erwerben, die aus Sondersituationen heraus schnell und geräuschlos verkauft werden sollen. Diese Angebote ermöglichen Bruttomietrenditen von über 7 Prozent.

Wenn dann noch die üblichen Weichkosten einer Fondskonzeption auf deutlich unter 10 Prozent reduzieren werden, entsteht ein Angebot mit einer realistischen Chance auf nachhaltig überdurchschnittliche Erträge für die Stiftung. Der günstige Einstand schafft außerdem die Grundlage für erhebliche Bewertungsreserven, die in mittlerer Zukunft gehoben werden können.

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