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Zehn Gebote zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung

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Viertens kann es je nach Lebenssituation wichtig sein, dass auch Schäden abgedeckt werden, die von gesetzlich deliktsunfähigen Personen wie zum Beispiel Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (bei Schäden an beziehungsweise Unfällen mit einem Auto zum Beispiel bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) verursacht werden. Das erspart Eltern im Schadensfall eine Menge Ärger und ein schlechtes Gewissen. Die Höchstersatzleistung sollte hier zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegen.

Fünftens müssen ehrenamtlich Tätige darauf achten, ob ihre unentgeltliche Tätigkeit zum Beispiel über den Verein versichert ist, für den sie sich engagieren. Andernfalls greift die private Haftpflichtversicherung im Schadensfall – sofern dies explizit im Vertrag genannt ist. Solche Schäden sollten bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme versichert sein. Dieser Schutz gilt i.d.R. nicht für hoheitliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Mitgliedschaft im Gemeinderat, Tätigkeit als Schöffe oder ehrenamtlicher Richter.

Sechstens wird es in unserer zunehmend digitalen Welt immer wichtiger, dass eine Haftpflichtversicherung auch für Schäden aufkommt, die durch Internetnutzung oder elektronischen Datenaustausch entstanden sind, beispielsweise unbeabsichtigt übertragene Computerviren. Solche Schäden sollten ebenfalls bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme versichert sein.

Siebtens
ist es sinnvoll, auch Gefälligkeitshandlungen zum Beispiel unter Freunden mitzuversichern. Wer um Hilfe für den Umzug gebeten wird und dabei einen teuren Wandspiegel zu Bruch bringt, muss üblicherweise nicht für den Schaden aufkommen. Um Ärger zu vermeiden, lohnt es sich, eine Versicherung zu wählen, die bei Schäden durch Gefälligkeitshandlungen mindestens bis zu 30.000 Euro zahlt, idealerweise sogar bis zu 100.000 Euro.

Achtens
sollte eine Haftpflichtversicherung auch für mögliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern wie zum Beispiel Krankenkassen aufkommen, die infolge von Personenschäden auftreten können. Insbesondere unverheiratete Paare, die sich gemeinsam versichern wollen, sollten den genauen Wortlaut im Versicherungsvertrag dringend überprüfen. Derartige Schäden sollten ebenfalls bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme versichert sein.

Neuntens sollte die Haftungsobergrenze bei Schlüsselverlust – gleich ob es sich dabei um fremde private Schlüssel handelt oder beruflich überlassene Schlüssel – zwischen 30.000 Euro und 100.000 Euro liegen.

Zehntens benötigen Versicherungsnehmer, die gegen geringes Entgelt und/oder kleingewerblich tätig sind, oftmals einen Zusatzschutz mit ausreichend hohen Deckungssummen. Drei Beispiele: Für Betriebspraktika und Ferienjobs sollten Schäden von bis zu 10 Millionen Euro übernommen werden, idealerweise sogar von bis zu 50 Millionen Euro. Gewerbliche Nebentätigkeiten (zum Beispiel Tupper-Parties) sollten bis zu einem Jahresumsatz von mindestens 3.000 Euro, besser sogar bis zu 10.000 Euro gedeckt sein. Tagesmütter sollten für die Betreuung von bis zu 6 Kindern abgesichert sein.