Zeitbombe Verhaltenskodex Experten über Vereinbarungen zwischen Versicherern und Maklern
Eine „Zeitbombe“ dürften viele Versicherungsmakler mit sich tragen, die eine Vereinbarung des Versicherers zu Vertriebspraktiken unwidersprochen hingenommen haben, zitiert das Versicherungsjournal Karsten R. Körwer von Fairtriebs Consulting. Denn dadurch werde dem Versicherungsunternehmen womöglich die Möglichkeit eingeräumt, den Makler bei einem angeblichen Verstoß gegen den Kodex mit harten Sanktionen zu bestrafen, die bis zur Kündigung des Geschäftsverhältnisses reichen können.
Körwer empfahl den versammelten Versicherungsmaklern in den Dortmunder Westfalenhallen daher dringend, sich einen eigenen Kodex zu geben. Dieser solle dem Versicherer dann als Basis der Vereinbarung angeboten werden. Ohne Weiteres übernommen werden könne zum Beispiel der sogenannte „Basis-Kodex“, der von Juristen gemeinsam mit dem Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa erstellt wurde.