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Zertifizierung für Finanzplaner So kann ganzheitliche Beratung als eigenständige Dienstleistung abgerechnet werden

Ganzheitliche Beratung eigenständige Dienstleistung

Bei zeitlicher Trennung von Beratung und Vermittlung kann die Beratung rechtssicher für alle Finanzvermittler auch als eigenständige Dienstleistung abgerechnet werden. Sogar mit An-/Verrechnung, wenn es zu Umsetzungshilfen mit entsprechenden Vergütungen kommt.

Rechtsbasis ist die „betriebswirtschaftliche Beratung von Privathaushalten“ auf Grundlage eines Werkvertrages. Diese Dienstleistung erfordert grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung, da freiberufliche Tätigkeit, auch ohne Freiberuflerstatus und würde deshalb Versicherungsmaklern auch nach IDD weiterhin statthaft sein.

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Grafik: © MWS Braun GmbH

Da zu Beratungsbeginn sowieso informiert werden muss, wie die Dienstleistung vergütet wird, versteht bei Darstellung anhand unserer Mindmap-Grafik jeder den Mehrwert einer neutralen Beratung im Vorfeld irgendwelcher Anlageentscheidungen. Insbesondere, dass - wenn es nicht zu Umsetzungshilfen mit entsprechenden Vergütungen kommt - der Zeitaufwand für die individuelle Fortbildung zumindest eine Gebührenpauschale kosten muss.

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