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Zimmerer: „Bei den Bewertungsreserven besteht dringender Handlungsbedarf"

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Positionen: In Zeiten der aktuellen Staatsschuldenkrise geht es in erster Linie um die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen. Das heißt, es geht um die Frage: Sind die Versicherer in der Lage, die gesetzlich festgeschriebenen Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungsverträgen jederzeit zu erfüllen?

Zimmerer: Sie haben vorhin gesagt, dass sich die Lebensversicherung in den letzten 100 Jahren bewährt hat. Das ist wahr und richtig. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass dies auch für die Zukunft gelten wird. Die aktuelle Staatsschuldenkrise birgt sicher Herausforderungen, andererseits haben gerade die vergangenen zehn Jahre deutlich bewiesen, dass die Lebensversicherer mit großen Turbulenzen an den Kapitalmärkten umgehen und sehr attraktive Renditen erwirtschaften können.

Positionen: Besitzen Sie denn selbst eine Lebensversicherung?

Zimmerer: Eine? Gemeinsam mit meiner Frau haben wir neun.

Positionen: Wie definiert sich eigentlich die sogenannte Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen?

Zimmerer: Darunter versteht man die Fähigkeit, dass wir unsere sehr langfristigen Verpflichtungen aus den bestehenden Versicherungsverträgen zu jeder Zeit erfüllen können. Das ist die allgemeine Definition. Was bedeutet das? Nehmen wir mal folgendes Szenario an: Ein 20-jähriger Kunde schließt eine Rentenversicherung ab. Nehmen wir außerdem an, er wird 90 Jahre alt. Das heißt, der abgeschlossene Vertrag läuft über 70 Jahre. Und in diesen 70 Jahren müssen wir unsere zugesagten Garantien, also den Rechnungszins, jedes Jahr auch darstellen. Wir stellen für den Kunden sicher, dass er, wenn er mit 67 in Rente geht, für 23 Jahre ein lebenslanges Einkommen erhält. Und zwar in der garantierten Höhe plus Überschussbeteiligung.

Positionen: Woher wissen Sie, wie alt Ihr 20-jähriger Kunde wirklich wird?

Zimmerer: Das wissen wir im Einzelfall natürlich nicht. Was wir aber sicher wissen, ist wissenschaftlich erwiesen: Jede Generation wird im Durchschnitt älter als die vorherige. Das müssen wir als Versicherer in unserer Kalkulation der Rentenversicherung berücksichtigen. Außerdem legen wir das Geld unserer Kunden vorsichtig und langfristig mit dem Ziel an, zu jedem Zeitpunkt unsere Garantien und eine angemessene Überschussbeteiligung darstellen zu können.

Auf der folgenden Seite lesen Sie über die vom GDV geforderten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes VVG.
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