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Zinsjoker, Kündigungsjoker, Aufsicht Das ändert sich bei Immobiliendarlehen

Thorsten Höche ist Geschäftsführer Recht des deutschen Bankenverbands. Fotograf: Jochen Zick, action press
Thorsten Höche ist Geschäftsführer Recht des deutschen Bankenverbands. Fotograf: Jochen Zick, action press
Immobiliendarlehen gehören zu den „wenigen Beratungsinseln“, zitiert die Börsen-Zeitung Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Doch der Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten wird in den kommenden Monaten grundlegend verändert.

Die Details erklärte Höche jetzt bei einer Tagung mit rund 400 Verkäufern der Direktbank ING-DiBa. Vor neue Herausforderungen stellt die Branche demnach schon bald die Umsetzung der EU-Immobiliarkreditrichtlinie: Das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich im März kommenden Jahres in Kraft treten.

Verbraucherzentralen wurden gestärkt

Künftig gelte auch jeder grundpfandrechtlich gesicherte Anschaffungskredit als Immobiliendarlehensvertrag. Damit sind auch hier erweiterte Pflichten des Vermittlers obligatorisch. Dazu zählen ausführlichere Informationen vor Vertragsschluss und zusätzliche Beratungsleistungen sowie die Prüfung der Kreditwürdigkeit.

Der Kreditnehmer kann bei Verstößen einerseits einen Sollzinssatz auf dem marktüblichen Niveau fordern. Andererseits steht es ihm frei, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Unterstützung erhalten die Kunden dabei von den Verbraucherzentralen, deren Position als „Finanzmarktwächter“ gestärkt wurde.

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